Beschluss: einstimmig beschlossen

Betreff:           Schöffenwahl Bayern 2023

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

Sachverhalt:

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Personen, die am Amtsgericht Günzburg und Landgericht Memmingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Hierzu werden daher in allen Gemeinden sog. Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Die Anzahl der vorzuschlagenden Personen wurde der Gemeinde Kötz durch eine Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Memmingen mitgeteilt

 

Die Verwaltung hat in der Bürgerinfo sowie auf der Homepage auf die Möglichkeit der Bewerbung bzw. die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste frühzeitig hingewiesen.

 

Es haben sich für Kötz die nachfolgend genannten 6 Personen für dieses Ehrenamt beworben, die auch die Voraussetzungen der §§ 31 – 34 GVG erfüllen

 

Name

ggf. Geburtsname

Vorname

Wohnort

Geburtsjahr

Beruf

Baader

Johanna

Kötz, Großkötz

1958

Meisterin

Informationstechnik

Baur

Göppel

Karin

Kötz, Großkötz

1968

Bankkauffrau

Haile

Bernhard

Kötz, Großkötz

1963

Referent

Allianz Lebensversicherung

Materne

Stockhammer

Sabine

Kötz, Großkötz

1970

Industriefachwirtin

Dr. Newe

Axel

Kötz, Kleinkötz

1972

Softwareingenieur

Schenk

Judith

Kötz, Großkötz

1993

Bürokauffrau

 

Nähere Einzelheiten zu den Bewerbern sind aus der Verwaltungsvorlage ersichtlich.

 

Es können auch aktuell noch Vorschläge zur Aufnahme in die Liste eingebracht werden.

 

Nach aktueller Rechtslage ist über die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Aufnahme von Herrn Bernhard Haile, Frau Karin Baur und Herrn Dr. Axel Newe in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.