Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß §§ 90 a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs. 1 Fundverordnung (FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren.

 

Bis 2009 wurde von der Gemeinde Kötz eine Pauschalabrechnung pro Fundtier pro Tag an den Tierschutzverein Günzburg bezahlt. Danach wurde diese aufwendige Abrechnung aufgehoben, und durch eine Vereinbarung ersetzt. In dieser Vereinbarung wurde eine jährliche Pauschalförderung nach Einwohnerzahl vereinbart. Am 20.10.2009 hat der Gemeinde beschlossen, den Tierschutzverein Günzburg mit einer jährlichen Pauschalförderung von 0,40 EUR/Einwohner zu unterstützen. An 2013 wurde diese Pauschale auf 0,50 EUR/Einwohner angepasst.

 

Mit Schreiben vom 08.02.2023 bittet der Tierschutzverein Günzburg die Anpassung der Pauschalförderung.

 

2023    0,80 EUR/Einwohner

2024    1,00 EUR/Einwohner

 

Einwohnerstand zum 30.06.2022                   3.294 Einwohner

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium nach der Anzahl der Fundtiere im Jahr 2022, teilte die Vorsitzende mit, diese Zahl abzufragen und nachzuliefern.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Anpassung der Fundtierpauschale ab 2023 auf 0,80 EUR /Einwohner und ab 2024 auf 1,00 EUR/Einwohner.