Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung am 17.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ in der Fassung vom 17.01.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Veranlassung:

Der Bebauungsplan Hammerstetten Süd, Teil A, trat am 09.03.2011 rechtswirksam in Kraft. Der Bebauungsplan ist in seinem Geltungsbereich im Wesentlichen in die beiden Teilgebiete MI1 im Süden und MI 2 im Norden unterteilt sowie in einen Streifen im Westen, der als anteilige Ausgleichsfläche dient.

Die Ausgleichsfläche erstreckt sich über die beiden Teilgebiete MI1 und MI2.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes im März 2022 wurde alsbald die Teilfläche MI1 mit gewerblicher Bebauung realisiert.

In der Teilfläche MI2 wurde bisher lediglich ein Wohngebäude im äußersten Norden, auf Parzelle 5, im Rohbau errichtet.

Für das Gesamtgebiet MI2 trat im vergangenen Jahr ein Investor an die Gemeinde  heran, der eine Gesamtbebauung des Teilgebietes MI2 plant, hierzu jedoch für eine flexiblere Planung die auf MI2 anteilig entfallende Ausgleichsfläche als Baufläche mit einbeziehen möchte sowie zur besseren Ausnutzung der Grundstücke u.a. Änderung zu Baugrenze, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Dachneigung und max. zulässiger Traufhöhe wünscht.

Für die entfallende anteilige Ausgleichsfläche stellt der Investor eine geeignete Ersatzfläche in der Gemeinde Rettenbach zur Verfügung und beantragte bei der Gemeinde Kammeltal die  Änderung des Bebauungsplanes.

 

Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst im Wesentlichen die nördliche Hälfte des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A“ mit den darin enthaltenen Teilgebiet MI 2 sowie für die teilweise Verlegung der Ausgleichsfläche eine Teilfläche in der Gemeinde Rettenbach, Landkreis Günzburg.

 

Folgende Flächen sind von der Bebauungsplanänderung betroffen:

 

Gemarkung Hammerstetten:

Gesamtfläche Fl. Nr. 169, 169/1, 169/2, 169/3 und 170 (Teilfläche)

 

Gemarkung Rettenbach:

Teilfläche Fl. Nr. 2153

 

Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ der Gemeinde Kammeltal zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.