Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 16.03.2021 wird unter dem § 10 Sicherungsarbeiten die Räumpflicht an Werktagen von 6.00 Uhr auf 7.00 Uhr geändert.

Die umliegenden Gemeinden haben ebenfalls die Räumpflicht ab 7.00 Uhr.


Beschluss:

Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 16.03.2021 tritt außer Kraft. Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung mit der geänderten Uhrzeit der Räum- und Streupflicht ab 7.00 Uhr tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.