Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11, Befangen: 0

Gemäß §§ 90 a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs. 1 Fundverordnung (FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren.

 

Im Jahre 1996 wurde ein Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Günzburg e.V. abgeschlossen. Hier wurde vertraglich vereinbart, dass die Gemeinde pro Fundtier pro Tag eine Pauschale bezahlt. 2009 wurde dieser Vertrag aufgehoben und durch eine Vereinbarung ersetzt. In dieser Vereinbarung wurde eine jährliche Pauschalförderung nach Einwohnerzahl vereinbart. Am 09.11.2009 hat der Gemeinde beschlossen, den Tierschutzverein Günzburg mit einer jährlichen Pauschalförderung von 0,40 EUR/Einwohner zu unterstützen.

 

Mit Schreiben vom 08.02.2023 bittet der Tierschutzverein Günzburg die Anpassung der Pauschalförderung.

 

2023    0,80 EUR/Einwohner

2024    1,00 EUR/Einwohner

 

Einwohnerstand zum 30.06.2022                   1.551 Einwohner


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Anpassung der Fundtierpauschale ab 2023 auf 0,80 EUR /Einwohner und ab 2024 auf 1,00 EUR/Einwohner.