Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat Bubesheim hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen, die Friedhofssatzung zu ändern und zukünftig das Ablegen von Blumen und Gegenständen an der Urnenwand zuzulassen.

 

Die Verwaltung hat daher eine Änderungssatzung entworfen über deren Erlass der Gemeinderat beschließen muss. Der Entwurf befindet sich in der Anlage.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bubesheim (Friedhofssatzung – FS) vom 18.11.2019 mit folgendem Inhalt

 

 

S A T Z U N G

 

       Zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs

    und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bubesheim

   (Friedhofssatzung -FS) vom 18.11.2019

 

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende

 

 

1. Änderungssatzung

 

 

§   1

 

 

§ 20 Nr. 5 wird wie folgt geändert:

 

Schmuck und Gegenstände aller Art, Vasen, Grablichter, Blumen etc. dürfen nur auf der Bodenplatte vor der Urnenwand abgelegt oder abgestellt werden. Unansehnliche

oder unangebrachte Gegenstände können von der Gemeinde entfernt werden. Das Anbringen von Gegenständen aller Art an der Verschlussplatte oder den Urnenquadern ist nicht gestattet.

 

§   2

 

 

Die Änderungssatzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.