Sitzung: 13.03.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeinderat Bubesheim hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen, die Friedhofssatzung zu ändern und zukünftig das Ablegen von Blumen und Gegenständen an der Urnenwand zuzulassen.
Die Verwaltung hat daher eine Änderungssatzung entworfen über deren Erlass der Gemeinderat beschließen muss. Der Entwurf befindet sich in der Anlage.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Bubesheim beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der
Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der
Gemeinde Bubesheim (Friedhofssatzung – FS) vom 18.11.2019 mit folgendem Inhalt
S A T Z U N G
Zur Änderung der Satzung
über die Benutzung des Friedhofs
und der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bubesheim
(Friedhofssatzung -FS) vom
18.11.2019
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende
1. Änderungssatzung
§ 1
§ 20 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
Schmuck und Gegenstände aller Art, Vasen, Grablichter, Blumen etc. dürfen nur auf der Bodenplatte vor der Urnenwand abgelegt oder abgestellt werden. Unansehnliche
oder unangebrachte
Gegenstände können von der Gemeinde entfernt werden. Das Anbringen von
Gegenständen aller Art an der Verschlussplatte oder den Urnenquadern ist nicht
gestattet.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.