Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Mit Schreiben vom 28.07.2016 stellte die Firma L+N in Bubesheim den Antrag, das bereits bestehende Tor im Bereich „Mitarbeiterparkplatz“ (Nordwestlich der Flur-Nr. 1866) um 90° zu drehen. Das Tor würde sich bei geschlossenem Zustand auf der öffentlichen Straße befinden und eine Teilfläche von ca. 80 m² wäre für die Allgemeinheit nicht mehr zugänglich.

Nachdem die Einziehungsvoraussetzungen für die Teilfläche nach dem BayStrWG nicht vorliegen, könnte diese Nutzung durch eine Sondernutzungsvereinbarung gemäß Art. 18 BayStrWG zwischen der Firma L+N und der Gemeinde geregelt werden. In die Sondervereinbarung soll zusätzlich zum Übergang der Unterhaltspflicht eine Regelung zum Rückbau zu Lasten der Firma L+ N, bei Beendigung der Vereinbarung, aufgenommen werden.


Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt und soll im Gemeinderat behandelt werden.