Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Lache“.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzung vor:

 

´        Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze: 5,00 m

 

Auf der Flur-Nummer 151/22 der Gemarkung Bubesheim soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage entstehen.

 

Die Bauherren haben folgende Befreiungen / Abweichungen beantragt:

 

´        Überbauung der Baugrenze um 2,02 m² (Nord-Süd: 2,12 m, West-Ost: 1,905 m)

 

Die Begründung für die beantrage Befreiung / Abweichung lautet:

 

„Aufgrund der schmalen Grundstücksbreite im Norden durch den Wendehammer müsste das Gebäude mit der Garage um 2,12 m weiter nach Süden verschoben werden.

Dadurch würde eine extrem lange Zufahrt entstehen und im Süden wertvoller Platz verloren gehen.

Es bleibt durch die geplante Überbauung der Baugrenze immer noch ein Grenzabstand an der Gebäudeecke zur Grundstücksgrenze von ca. 3,40 m.“

 


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben 9/2016 das gemeindliche Einvernehmen.

Die beantragte Befreiung / Abweichung wird erteilt.