Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Anwesend: 4, Befangen: 0

Der Eigentümer des Fußweges auf der Flur-Nummer 100/3 der Gemarkung Bubesheim („Gartenstraße Richtung Metzgerei Mussack“) bittet um Aufstellung zweier Verkehrsschilder, jeweils am Anfang und Ende des Fußweges, die darauf verweisen, dass dieser Weg nur für Fußgänger ist.

 

Für die Aufstellung kann folgendes Verkehrszeichen verwendet werden:

Verkehrszeichen Nr. 239 „Gehweg“

Kostenpunkt je Schild:                        ca. 26,00 €

 

Zusätzlich werden zwei Rohrpfosten, vier Halterungen (Rohrschelle) und zwei Bodenhülsen (Modell C) für die beiden Schilder benötigt.

 

Kostenpunkt je Rohrpfosten:              ca.   33,00 €

Kostenpunkt je Rohrschelle:               ca.     8,00 €

Kostenpunkt je Bodenhülse:               ca.   32,00 €

 

Gesamtkosten:                                   ca. 214,00 €


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Beschaffung und Aufstellung der Schilder auf der Flur-Nr. 100/3 der Gemarkung Bubesheim.