Beschluss: einstimmig beschlossen

Als Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wurde der 08. Oktober 2023 festgelegt.

Dazu werden in der Gemeinde Kötz 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro Ortsteil) und 2 Briefwahlbezirke gebildet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen und Briefwahllokalen eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

Der Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen Betrag je stimmberechtigter Person (sog. pauschale Wahlkostenerstattung gem. Art. 17 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes).

Eine konkrete Höhe ist für das Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt (einheitliche Höhe oder Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).

Bei der Landtagswahl 2018, Europawahl 2019 und der Bundestagswahl 2021 wurden 40,-- € Erfrischungsgeld gezahlt.

Die Verwaltung schlägt für die kommende Landtags- und Bezirkswahl ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- € vor.

 


Beschluss:

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.