Sitzung: 14.02.2023 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Als
Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wurde der 08. Oktober 2023
festgelegt.
Dazu
werden in der Gemeinde Kötz 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro
Ortsteil) und 2 Briefwahlbezirke gebildet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der
in den Wahllokalen und Briefwahllokalen eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder
kann gemäß § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) ein Erfrischungsgeld gewährt
werden.
Der
Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die
durch die Abstimmung veranlassten notwendigen Ausgaben durch einen festen
Betrag je stimmberechtigter Person (sog. pauschale Wahlkostenerstattung gem.
Art. 17 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes).
Eine
konkrete Höhe ist für das Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt
(einheitliche Höhe oder Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den
Gemeinden vorbehalten).
Bei
der Landtagswahl 2018, Europawahl 2019 und der Bundestagswahl 2021 wurden 40,--
€ Erfrischungsgeld gezahlt.
Die
Verwaltung schlägt für die kommende Landtags- und Bezirkswahl ein einheitliches
Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- € vor.
Beschluss:
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten
für den Einsatz bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.