Beschluss: einstimmig beschlossen

Das erste Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans fand vom 14. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 statt.

Die Gemeinde Kötz hat keine Einwände oder Anregungen zur Gesamtfortschreibung in seiner Sitzung vom 05.11.2019 erhoben.

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat am 06. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans findet vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 26. Februar 2023 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Die Unterlagen stehen Ihnen zur Ansicht und zum Download unter www.rvdi.de/regionalplan/fortschreibung zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Kötz wird in der Raumkategorie als ländlicher Raum dargestellt. Des Weiteren wird die Gemeinde als Kleinzentrum festgelegt. Kleinzentren werden als Standorte von zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung so entwickelt, dass sie den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf ihres Verflechtungsbereichs decken. (siehe Seite 19 ff des Entwurfes zum Regionalplan).

 

Zur Sicherung der Freiräume zwischen den Siedlungseinheiten, zur Sicherung siedlungsklimatischer und siedlungsnaher ökologischer Ausgleichsfunktionen sowie für die wohnortnahe Erholung werden folgende Grünzäsuren und deren Breite als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt: Großkötz-Kleinkötz 300 m.

 

Im Bereich Kötz-Kleinkötz wird ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe  (VRG-A) festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt (siehe Seite 72 ff). Die Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz (Ost) wurde nachrichtlich übernommen. Der Begründung ist zu entnehmen, dass sich die Neubaumaßnahme Ortsumfahrung Ichenhausen/Kötz (Ost) in Planung befindet. Die Weiterverfolgung der Osttrasse wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt. Die Trassenführung wird derzeit im Detail ausgebaut. (siehe Seiten 95 ff des Entwurfes zum Regionalplan).

 

Zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Ortskernen sowie zur Verbesserung der Verbindungsqualitäten zwischen Zentralen Orten wird der Neubau und die Verlegung der GZ 5 in Kleinkötz im regionalbedeutsamen Straßennetz vorgeschlagen und in der Raumnutzungskarte dargestellt (Seite 100 ff). Der Begründung hierzu ist zu entnehmen: Die Belastungen durch West-Ost-Verkehre im Ortszentrum von Kleinkötz werden mit dem Neubau der Ortsumgehung Ichenhausen/Kötz (B 16) zunehmen. Zur Entlastung des Kleinzentrums soll die GZ 5 in Kleinkötz verlegt und in Abschnitten neu gebaut werden. Die Maßnahme ist in Planung.

 

Zur Stärkung der flächendeckenden Erreichbarkeit und somit auch der gesamträumlichen kreis-, regions- und ländergrenzüberschreitenden Entwicklung der Region sollen sämtliche Zentrale Orte in der Region in ein regionales Erreichbarkeitsnetz eingebunden sein. Das Erreichbarkeitsnetz der Region Donau-Iller, bestehend aus einem Haupt- und einem Ergänzungsnetz, soll folgende Verbindungen umfassen:

Ulm/Neu-Ulm - Günzburg/Leipheim - Ichenhausen - Krumbach - Mindelheim - Memmingen (Einbindung von Kötz, Pfaffenhausen, Erkheim).

 

Die Begründung hierzu lautet:

Das regionale Erreichbarkeitsnetz stellt Verbindungen zwischen Ober- und Mittelzentren dar (Hauptnetz) und bindet Zentrale Orte niedrigerer Stufe an diese an (Ergänzungsnetz). Durch Kreis-, Verbund-, Regions- und Landesgrenzen überschreitende ÖPNVVerbindungen soll ein Beitrag zur Entwicklung der Raumschaft, zur Festigung des Systems der Zentralen Orte sowie zur Ausgestaltung der Entwicklungsachsen geleistet und die sozioökonomischen Verflechtungen in der Region gestärkt werden. Die Bedeutung des Nahverkehrs auf der Schiene soll durch eine bessere Abstimmung auf die regionalen Verkehrsbedürfnisse sowie mit den anderen Nahverkehrsmitteln gesteigert werden. Lücken im Schienennetz zwischen benachbarten Ober- und Mittelzentren sollen geschlossen sowie sämtliche Zentralen Orte in der Region an das Schienennetz angebunden werden. Die schienengebundenen Verkehre sollen gemäß den Landesgesetzen (Art. 2 Abs. 3 BayÖPNVG, § 4 Abs. 5 ÖPNVG) als Grundangebot ausgestaltet und die übrigen Leistungen darauf ausgerichtet werden. Schlanke Anschlüsse in den Knoten, v. a. auch zwischen schienen- und straßengebundenem ÖPNV, sollen kurze Reisezeiten gewährleisten. Auf den tangentialen Verbindungen des Hauptnetzes soll der ÖPSV als Ergänzung des Schienennetzes weiterentwickelt werden. Insbesondere auf den West-Ost-Achsen sollen so die kreis-, regions- und ländergrenzüberschreitenden Austauschbeziehungen gestärkt werden. Auf den Verbindungen des Ergänzungsnetzes sollen Zentrale Orte niedrigerer Stufe mit einem ganztägigen regelmäßigen Angebot an das jeweils nächstgelegene Mittel- bzw. Oberzentrum bzw. an das Hauptnetz angebunden werden. Das Haupt- und das Ergänzungsnetz sollen konsequent auf den Schienentakt abgestimmt werden. Das regionale Erreichbarkeitsnetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zur Kenntnis. Einwände oder Stellungnahmen werden nicht erhoben.