Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr Schulze vom staatlichen Schulamt Günzburg und die Rektorin der Schule in Wasserburg, Frau Vega geladen.

 

Herr Schulze erläuterte, dass die Auflösung bzw. die Ruhendstellung der Mittelschule Wasserburg kein Ansinnen des Schulamtes ist. Aufgrund des Antrags der Stadt Günzburg, einer der Sachaufwandsträger des Schulverbandes Wasserburg II, auf eine gebundene Ganztagesschule am Schulstandort Wasserburg, hätte die Ruhendstellung der Mittelschule Wasserburg und spätere Auflösung zur Folge. Er teilte zudem mit, dass eine Entscheidung nur mit dem Einverständnis aller Sachaufwandsträger erfolgen kann und Einwendungen durchaus Gehör finden. Die Kötzer Mittelschüler der zukünftigen 5. Klasse würden zunächst über den Schulverband Wasserburg II an einen anderen Mittelschulstandort, voraussichtlich Ichenhausen, überführt, sodass der Mittelschulstandort Wasserburg im Laufe der Jahre, keine neuen Klassen mehr bildet. Alle bestehenden Klassenzüge können bis zum Abschluss an der Mittelschule Wasserburg beschult werden. Der früheste Zeitpunkt wäre September 2024. Eine spätere Sprengeländerung und somit der Wechsel in einen anderen Schulverband wären möglich.

 

Im Landkreis Günzburg gibt es mit der Mittelschule Offingen noch eine weitere Mittelschule, die einzügig betrieben wird. Herr Schulze betonte, dass das Schulamt zu jedem Mittelschulstandort steht. Allerdings kann an größeren Standorten ein größeres Angebot an unterschiedlichen Zusatzfächern angeboten werden. An kleineren Schulstandorten ist die individuelle Betreuung und kleinere Klassen möglich, es gibt kein schlechteres Schulangebot. Die jeweiligen Standorte sind aber in jedem Fall gleichwertig.

 

Die Vorsitzende stellte klar, dass im Falle der Entscheidung für die Ruhendstellung der Mittelschule Wasserburg, die Gemeinde Kötz nicht als Mitglied in den Schulverbund Donau-Günz wechseln wird. Die Gemeinde Kötz will weiterhin über einen Schulverband dem Verbund angehören. Dies ist aber nur durch eine Änderung der Sprengelzuweisung möglich. Da die Gemeinde Kötz bereits einen Hort betreibt, ist die Einführung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagesbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 gewährleistet.

 

Die Beförderungsproblematik muss zufriedenstellend organisiert werden.

 

Dritter Bürgermeister Christel fragte nach, ob es genügend Platz für die Kötzer Schüler in Ichenhausen gibt und warum nicht gleich ein kompletter Schnitt erfolgt. Ebenfalls wollte er wissen, ob bereits Gastschulverhältnisse nach Ichenhausen bestehen. Herr Schulze verwies darauf, dass die jetzigen Schüler noch den Abschluss an der Wasserburger Mittelschule machen können. Es existieren bereits Gastschulverhältnisse nach Ichenhausen.

 

Gemeinderat Gast möchte wissen, was passiert, wenn die Gemeinden Kötz und Bubesheim „Nein“ zu dieser Ruhendstellung der Mittelschule Wasserburg sagen. Herr Schulze verwies auf die Satzung des Schulverbandes Wasserburg, ausschlaggebend ist die Verteilung der Stimmrechte. Es besteht durchaus die Möglichkeit, wenn jede Kommune eine Stimme hat, dass dann die Mittelschule Wasserburg weiter Bestand hat.

 

Gemeinderat Lochbrunner führt an, dass der Ortsteil Ebersbach tendenziell sich nach Ichenhausen orientiert. Allerdings ist im Moment die Busbeförderung von Ebersbach nach Ichenhausen nicht akzeptabel.

 

Herr Schulze verwies auf Herrn Engelhard vom Landratsamt Günzburg, der für die Schulbeförderungen zuständig ist

 

Gemeinderat Ritter möchte wissen, was die Schule in Wasserburg nicht leisten kann. Frau Vega erläutert, dass der M-Zug (10. Jahrgangsstufe für Mittelschüler zum Erwerb der Mittleren Reife) nur in Leipheim, Ichenhausen, Günzburg vorgehalten wird. Die betreffenden Schüler wechseln nach der 9. Jahrgangsstufe in die entsprechende Schule, die den M-Zug anbietet. Momentan wechseln sich die Standorte Leipheim und Ichenhausen ab.

 

Gemeinderat Thomas Wöhrle möchte wissen, wie der Zeitplan für eine Entscheidung seitens der Gemeinde aussieht. Die Vorsitzende erklärte, dass vorgesehen ist bis Ende März in den Gremien Kötz und Bubesheim eine Entscheidung zu treffen, um zeitnah die Öffentlichkeit zu informieren.