Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Heizungsanlage im Gemeindehaus Bubesheim bedient als Gemeinschaftsobjekt das Gemeindehaus, das Bürgerhaus, das Feuerwehrhaus und das Kinderhaus St. Anna.

Da keine Wärmezähler eingebaut wurden, ist es von Seiten der Verwaltung nicht möglich eine Aufteilung vorzunehmen, ebenso ist es nicht möglich den Verursacher eines überhöhten Energiebedarfs zu lokalisieren bzw. Änderungen im Energiebereich vorzunehmen.

 

Bereits im Juli 2001 wurde diese Problematik im Gemeinderat behandelt, allerdings wurde damals der Antrag zum Einbau von Wärmezählern vom Gemeinderat Bubesheim abgelehnt.

 

Nun stellt sich die gleiche Problematik eines gesteigerten Energiebedarfs wieder. Im Jahr 2015 wurden 118.686 kWh verbraucht. Dies ist eine Steigerung gegenüber der letzten 6 Jahre von 60,10 %.

Es wurde der Zeitraum ab 2009 berücksichtigt, da ab diesem Zeitpunkt der neue Kindergarten, das Bürgerhaus, das Gemeindehaus und die Feuerwehr über dieses Heizungssystem bedient werden. Das Kinderhaus wird nur im Rahmen einer Zusatzleistung vom Gemeindehaus aus beheizt, dies bedeutet, wenn die Leistung der Erdwärme nicht ausreicht, kommt die Heizung im Gemeindehaus zum Einsatz, alle anderen Bezugsstellen werden ausschließlich über die Heizung im Gemeindehaus bedient.

Der Abrechnungszeitraum liegt immer von April bis März eines jeden Jahres, somit sind die kompletten Wintermonate abgedeckt. Da im Jahr 2015 kein „strenger Winter“ vorlag, lässt sich dieser Mehrverbrauch damit nicht begründen.

Die Verwaltung unterbreitet deshalb nochmals den Vorschlag, diese Wärmezähler einbauen zu lassen um künftige Unklarheiten auszuschließen.

 

Der Verwaltung liegen 2 Angebote für eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren vor. Das wirtschaftlich günstigere Angebot in Höhe von jährlich brutto 535,70 € zuzgl. einer Einmalzahlung von 202,30 € brutto für Zubehör ist von der Fa. ISTA. Die Abrechnungsgebühren unterliegen einer jährlichen Anpassung. Diese Anpassung ist in beiden Angeboten enthalten. Abrechnungsbeginn ab 01.01.2017.

 

Das Gremium wünscht noch ein Angebot zum Erwerb von 4 Wärmemengenzähler. Die Ablesung der Zähler soll durch eigenes Personal erfolgen.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote zum Kauf und Einbau von 4 Wärmemengenzähler einzuholen.