Die Gemeinden Kötz und Bibertal befürchteten durch die Sperrung von Lkw-Sperrungen rund um Günzburg eine erhebliche Zunahme des Verkehrs. Die durchgeführte Verkehrsdatenerfassung der Stadt Günzburg und Landratsamt Günzburg ergab, dass durch die Sperrung keine Zunahme erfolgt. Lediglich im Bereich A8 und B16 Richtung Dillingen konnte ein Zuwachs verzeichnet werden. Aufgrund des Ergebnisses wurde die verkehrsrechtliche Anordnung der Lkw-Sperrung nun dauerhaft verlängert.

 

2. Bürgermeister Finkel berichtete aus der Zweckverbandssitzung über die Ergebnisse der verschiedenen Varianten zur Querspange zwischen Staatstraße St2020 und Bundesstraße B16 mit Anbindung an die Südumfahrung Leipheim. Die Variante Nord-Süd-Spange mit Querspange St 2020 zur B16 würde für die Stadt Günzburg, Stadt Leipheim und die Gemeinde Bubesheim die meiste Entlastung bringen, ist mit ca. 23,70 Mio € aber auch die teuerste Variante. Die Variante zur Umfahrung Bubesheim mit neuem Autobahnanschluss für Bubesheim würde eine Entlastung für Bubesheim und Leipheim mit sich bringen, wird aber vom Gemeinderat abgelehnt. Die beiden anderen Alternativen bringen für die Ortsdurchfahrt Bubesheim keinerlei Entlastung, sondern es wird mit einer Verkehrszunahme zu rechnen sein. Nachdem es derzeit im Zweckverband keine Verständigung auf eine Variante gibt, wird das Landratsamt keine weiteren Kosten mehr aufwenden. Der Gemeinderat vertritt weiterhin die Entscheidung, dass kein Autobahnanschluss für Bubesheim kommen soll. Den weiteren Varianten steht der Gemeinderat aufgeschlossen gegenüber.