Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Aufgrund eines Biberschadens an der Fischteichanlage Beyerle fand ein Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Stellen statt. Um die Fischteichanlage vor weiteren Biberschäden zu sichern, muss entlang der Tischteichanlage am Bubesheimer Bach ein bibersicheres Netz eingebaut werden. Nachdem die Zuständigkeit des Bubesheimer Baches bei der Gemeinde Bubesheim liegt, sollte die Maßnahme von der Gemeinde durchgeführt und bezahlt werden. Die Kosten dieser Maßnahme werden auf ca. 7.000,00 € geschätzt. Die untere Naturschutzbehörde sicherte zu, dass diese Leistung dem Kommunalen Ökokonto der Gemeinde Bubesheim gutgeschrieben wird. Die „Gutschrift“ kann dann an Privatleute, Gewerbetreibende oder Nachbarkommunen abgegeben bzw. veräußert werden.

 

Nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, da ein erneuter Schaden dringend vermieden werden sollte.

 

Das Gremium zweifelt die Zuständigkeit für den Biberschutz an. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg kann ein Grundstücksnachbar für das Verhalten der Biber nicht haftbar gemacht werden, da derartige Schäden auf einem Naturereignis beruhen, für das der Grundstückseigentümer nicht verantwortlich ist. Gemeinderat Finkel stellte den Antrag auf Ablehnung der Maßnahme.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim lehnt die Maßnahme zum Biberschutz ab.