Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Das Grundstück Flur-Nr. 100/13 am Frühlingsweg war bislang nicht an die öffentliche Wasser-und Abwasserversorgung angeschlossen.

Der öffentliche Hausanschluss wurde in Auftrag gegeben und zwischenzeitlich auch hergestellt.

Der Verwaltung liegen Rechnungen in Höhe von

4.645,52 € für die Herstellung des öffentlichen Wasserhausanschlusses (ohne Tiefbauarbeiten) und

7.908,02 € für die Herstellung des öffentlichen Kanalhausanschlusses vor.

Der Haushaltsplan 2016 sieht hier keinen Ansatz vor. Die Ausgaben sind außerplanmäßig entstanden und bedürfen der Genehmigung des Gemeinderates.

 

Künftig ist auf das Einholen von Angeboten vor der Vergabe zu achten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim genehmigt die außerplanmäßigen Kosten für die Herstellung des öffentlichen Wasserhausanschlusses in Höhe von 4.645,52 € und die außerplanmäßigen Kosten für die Herstellung des öffentlichen Kanalhausanschlusses in Höhe von 7.908,02 €.