Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1

Durch einen erneuten Wasserschaden im Eingangsbereich des Kindergarten St. Anna in Bubesheim wurde bereits zur Feststellung des Mangels die Firma Pfünder aus Offingen beauftragt. Es wurde die Wandverkleidung sowie im Gauben Bereich die Dachziegel teilweise entfernt. Dabei wurde an der Ostseite der Gaube festgestellt, dass die Kehlbleche nicht fachgerecht angebracht worden sind. Bei starken Regenfällen dringt Wasser unter die Bleche bzw. hinter der Wandverkleidung und durchnässt die Außenwand sowie die darunterliegende Dämmung.

Für die bereits erbrachten Leistungen der Firma Pfünder wurde bereits ein Betrag in Höhe von 1487,50 Euro entrichtet.

 

Die Gewährleistung für das Gewerk ist abgelaufen. Nach Ansicht des Gremiums handelt es sich bei dem Schaden um einen versteckten Mangel aus der Bauphase. Der damals beauftragten Firma soll eine 14-tägige Nachbesserungszeit eingeräumt werden. Kommt die Firma der Nachbesserung nicht nach, sollen die Arbeiten vergeben und der Firma in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltung soll beim zuständigen Innungsmeister die Möglichkeiten der Schadensregulierung abfragen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Fristsetzung zur Nachbesserung der Kehlbleche durch die Firma Dummerth. Erfolgt keine Nachbesserung, vergibt die Gemeinde Bubesheim die Zimmereiarbeiten an die Firma Uhl in Höhe von 1.350,00 €, brutto und die Spenglerarbeiten an die Firma Oberauer in Höhe von 1.235,22 €.

 

Herr Oberauer Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung.