Sitzung: 02.02.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Bauantrag Nr.
K-52/2022
Aufstellung eines
2. Bürocontainers über dem bereits bestehenden Bürocontainer
auf dem
Grundstück Fl.-Nr.: 1417, Gemarkung Großkötz (Bioenergiehof Kötz)
Schreiben des
Kreisbauamtes Günzburg, Hr. Fischer, vom 18.01.2023
Das Landratsamt
bearbeitet derzeit den o.g. Bauantrag. Nun fordert dies u.a. von der Gemeinde
Kötz eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Biogasanlage Großkötz“ wegen Überschreitung der Baugrenze durch
diesen Containerbau.
Lt. Aktenlage ist
das „1-geschossige“ Containerbüro im Jahr 2007 nicht mit beantragt worden. In
den Bauvorlagen von 2011 ist das „1-geschossige“ Container-Büro innerhalb der
Baugrenze eingezeichnet worden. Der Container wurde errichtet und
mittlerweile vom Vermessungsamt Günzburg eingemessen. Im Jahr 2022 erfolgte
eine Baukontrolle durch das Kreisbauamt. Hier wurde u.a. bemängelt, dass der
zwischenzeitlich erbaute 2. Container, der auf diesen Container baugleich
draufgesetzt worden ist, keine Baugenehmigung hat. Diese ist nachzureichen. Der
Bauherr hat daraufhin reagiert und entsprechende Bauantragsmappen
abgegeben.
Nach Vergleich der
aktuellen Katasterauszüge mit den Baugrenzen im einschlägigen Bebauungsplan ist
zu erkennen, dass der Container wohl damals schon außerhalb der Baugrenze
errichtet worden war. Das Ausmaß der Überbauung siehe Darstellung unten.
Beschluss:
Die Gemeinde
Kötz erteilt im Nachgang zum Bau der beiden Bürocontainer ihr Einvernehmen für die
notwendige Befreiung von der Festsetzung im einschlägigen Bebauungsplan wegen
Überschreitung der Baugrenze.