Beschluss: einstimmig beschlossen

Bauantrag Nr. K-52/2022

Aufstellung eines 2. Bürocontainers über dem bereits bestehenden Bürocontainer

auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 1417, Gemarkung Großkötz (Bioenergiehof Kötz)

Schreiben des Kreisbauamtes Günzburg, Hr. Fischer, vom 18.01.2023

 

Das Landratsamt bearbeitet derzeit den o.g. Bauantrag. Nun fordert dies u.a. von der Gemeinde Kötz eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Biogasanlage Großkötz“ wegen Überschreitung der Baugrenze durch diesen Containerbau.

Lt. Aktenlage ist das „1-geschossige“ Containerbüro im Jahr 2007 nicht mit beantragt worden. In den Bauvorlagen von 2011 ist das „1-geschossige“ Container-Büro innerhalb der Baugrenze eingezeichnet worden. Der Container wurde errichtet und mittlerweile vom Vermessungsamt Günzburg eingemessen. Im Jahr 2022 erfolgte eine Baukontrolle durch das Kreisbauamt. Hier wurde u.a. bemängelt, dass der zwischenzeitlich erbaute 2. Container, der auf diesen Container baugleich draufgesetzt worden ist, keine Baugenehmigung hat. Diese ist nachzureichen. Der Bauherr hat daraufhin reagiert und entsprechende Bauantragsmappen abgegeben. 

Nach Vergleich der aktuellen Katasterauszüge mit den Baugrenzen im einschlägigen Bebauungsplan ist zu erkennen, dass der Container wohl damals schon außerhalb der Baugrenze errichtet worden war. Das Ausmaß der Überbauung siehe Darstellung unten.

 

                    

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt im Nachgang zum Bau der beiden Bürocontainer ihr Einvernehmen für die notwendige Befreiung von der Festsetzung im einschlägigen Bebauungsplan wegen Überschreitung der Baugrenze.