Sitzung: 02.02.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Antrag Nr. 50/2022, Gemarkung Großkötz
Antrag
auf Baugenehmigung:
Das
Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Das derzeit noch
vorhandene Gebäude (Schweinestall) wird vorher komplett abgebrochen.
Baugrundstück:
Lt.
Angaben im Bauantrag wird für das Bauvorhaben ein noch zu vermessendes
Baugrundstück aus der Flur-Nr. 20, Gemarkung Großkötz mit ca. 444 m²
herausgemessen.
Erschließung:
Das
Baugrundstück ist voll erschlossen.
Wasser:
Das
neue Grundstück erhält einen eigenen Wasseranschluss.
Kanal:
Das
neue Grundstück hat einen eigenen Kanalhausanschluss. Ein bestehender
Kontrollschacht hat bisher den Schweinestall bedient. Dieser kann grundsätzlich
verwendet werden.
Stellplatzsatzung:
Für
das vorgelegte Bauvorhaben sind gem. unserer Stellplatzsatzsatzung 2
Kfz-Stellplätze herzustellen. Mit der vorgelegten Planung und deren Ausführung
(Doppelgarage) gelten diese als nachgewiesen.
Abstandsflächensatzung:
Die
Abstandsflächen des Wohngebäudes sind gem. Satzung eingehalten. Zur
Straßenseite hin gibt es eine Grenzberührung von Ga zu Ga. Dies wäre soweit
korrekt.
Schnittdarstellung
der Gebäudehöhen:
Das
neue Bauvorhaben wird zwischen 2 Bestandsgebäuden unterschiedlicher Höhe
gebaut. Die mitgelieferte Schnittdarstellung lässt erkennen, dass ein
Höhenmittel zwischen dem Bestandshofgebäude und dem nördlich davon liegenden
älteren und daher eindeutig niedrigeren Wohngebäuden gesucht wurde.
Die
Bauantragsmappen liegen derzeit noch zur Genehmigung beim Kreisbauamt.
Antrag Nr. 54/2022, Gemarkung Großkötz
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des § 34 BauGB. Untere Dorfgasse
(Getränkemarkt)
Bauordnungsrecht:
Im
neuen BA wurde die nördliche Grundstücksgrenze nicht eingezeichnet. Bisher beträgt
der Abstand der bestehenden Bergehalle bis zur nördlichen Grundstücksgrenze bis
max. 5 m. Also nicht einmal überall. Der Anbau der Bergehalle beträgt 5 m.
Folglich wird der Anbau, also die Nordwand der Bergehalle direkt auf der Grenze
stehen, und zwar auf einer Länge von 22,30 m. Hier wurde nur gekennzeichnet mit
"Übernahme der kompletten Abstandsfläche erforderlich". Durch die
Übernahme der Abstandsfläche wurde das Abstandsproblem insoweit gelöst. (siehe
unten)
Erschließung:
Die
Erschließung des Baugrundstückes ist in baurechtlichem Sinn gesichert.
Stellplatzsatzung:
Da es
sich um die Erweiterung eines landw. Gebäudebestandes handelt, kann dieses
Bauvorhaben keine Auswirkung auf unsere Stellplatzsatzung haben. Das bedeutet,
dieses Vorhaben löst keine zusätzlichen Kfz-Stellplätze aus. Dies gilt
ebenfalls für den mitbeantragten Anbau einer Garage.
Abstandsflächensatzung:
Die
Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden nicht
eingehalten. Der Anbau soll direkt auf die Grenze gestellt werden. In der Regel
ist für eine Befreiung nach Abstandsflächenrecht das Kreisbauamt örtlich und
sachlich zuständig. Nachdem die Gemeinde Kötz aber eine eigene
Abstandsflächensatzung hat, liegt die Zuständigkeit einer Befreiung nun doch
wieder bei der Gemeinde. Ein entsprechender Antrag wäre daher zu stellen. Der
Bau der Bergehalle erfolgte im Jahr 2011, also 7 Jahre vor Inkrafttreten
unserer Abstandsflächensatzung. Nun aber bei der aktuellen Baumaßnahme gilt die
seit 2018 rechtskräftige Satzung.
Die
Bauantragsmappen liegen derzeit beim Kreisbauamt zur Entscheidung.
Antrag Nr. 56/2022, Gemarkung Großkötz
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des § 34 BauGB (Innenbereich).
Bauordnungsrecht:
Auf
dem Grundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus (Bestand). Dieses MFH sollte
im Jahr 1994 in ein Gästehaus umgebaut werden. Der Bauantrag befindet sich samt
Baugenehmigungsbescheid im Grundstücksakt. Das Vorhaben wurde aber nie
verwirklicht. Nunmehr wurde der Dachboden dieses Gebäudes verkauft, um daraus 2
Wohnungen zu machen.
Stellplatz-
und Abstandsflächensatzung sind hiervon nicht betroffen. Das Gebäude wird im
Bestand nicht verändert.
Die
Bauantragsmappen liegen derzeit zur Entscheidung beim Kreisbauamt.