Sitzung: 12.12.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: zurückgestellt
Nach Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Wasserhauses muss dieses nun in den Sammelvertrag der
Versicherungskammer Bayern mit aufgenommen werden.
Es muss über den
Umfang des Versicherungsschutzes entschieden werden.
Von der Bayerischen
Versicherungskammer wurde zum einen eine Sachversicherung für Gebäude und
Inventar und zusätzlich eine Maschinenversicherung angeboten.
Die
Sachversicherung für Gebäude und Inventar beinhaltet die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Sturm-/Hagel und Elementar.
Bei der
Maschinenversicherung handelt es sich um eine Versicherung mit einer Allgefahren-Deckung.
Maschinenversicherung:
Diese tritt bei
Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse ein, insbesondere für Schäden durch:
-
Bedienungsfehler,
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
-
Vorsatz
Dritter, Vandalismus
-
Kurzschluss,
Überstrom, Überspannung (aus anderem Grund als Blitzschlag)
-
Wasser,
Feuchtigkeit
-
Konstruktions-,
Material- und Ausführungsfehler
-
Versagen
von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
-
Wasser-,
Öl- oder Schmiermittelmangel, Überdruck, Unterdruck
Versichert sind bei
der Maschinenversicherung alle maschinellen und elektrotechnischen
Einrichtungen der Wasserversorgung innerhalb des Betriebsgeländes.
Grundsätzlich sind hierbei Gebäude, Gebäudeteile und Betonbecken, Rohrleitung
und Wasserbehälter aus Stahl ausgeschlossen.
Sollte ein
Wasserschaden aufgrund einer defekten Rohrleitung entstehen und dabei Pumpen
und Schaltschränke zu Schaden kommen, so wird der Schaden für diese übernommen,
nur eben nicht der Defekt bzw. die Reparatur an der Leitung selbst.
Es besteht aber auch
die Möglichkeit den Versicherungsschutz um die Rohrleitungen und Stahlbehälter
zu erweitern.
Die Mindestlaufzeit
beträgt in beiden Fällen 3 Jahre. Danach kann sie jährlich gekündigt werden.
Variante 1:
Maschinenversicherung
(Standard) ohne Rohrleitungen und Stahlbehälter
Versichert ist eine
Gesamtsumme von 321.100 €. Diese Summe resultiert aus den Kosten der Pumpen und
der Steuerung.
Das Angebot
beinhaltet wiederum zwei Beitrags-Varianten:
Beitrag bei
Selbstbeteiligung von 5 %, mind. 250 € 1.232,96
€ (incl. Vers.Steuer)/Jahr
Beitrag bei
Selbstbeteiligung von 5 %, mind. 500 € 1.109,56 € (incl. Vers.Steuer)/Jahr
Variante 2:
Maschinenversicherung
mit Einschluss der Rohrleitungen und Stahlbehälter
Versichert ist eine
Gesamtsumme von 801.100 €. Diese Summe resultiert aus den Kosten der Pumpen,
der Steuerung, der Wasserbehälter und Rohrleitungen.
Auch dieses Angebot
beinhaltet zwei Beitrags-Varianten:
Beitrag bei
Selbstbeteiligung von 5 %, mind. 250 € 2.431,17
€ (incl. Vers.Steuer)/Jahr
Beitrag bei
Selbstbeteiligung von 5 %, mind. 500 € 2.188,05 € (incl. Vers.Steuer)/Jahr
Sachversicherung
Gebäude / Inventar:
Das Angebot für die
Sachversicherung (Gebäude und Inventar) beinhaltet folgende Positionen:
Gebäude Feuerversicherung 52,20 €
Gebäude Leitungswasserversicherung 34,40 €
Gebäude Sturm-/Hagelversicherung 58,40 €
Gebäude Elementarversicherung 36,00 €
(inkl. Kanalrückstau und
500 € SB je Schadensfall)
Inventar Feuerversicherung 385,90 €
Inventar Einbruchdiebstahl 266,10 €
Inventar Leitungswasserversicherung 104,10 €
Inventar Elementarversicherung 281,30 €
Gesamtbeitrag netto
/ Jahr 1.218,40
€
+
Versicherungssteuer (19 %)
231,50 €
Gesamtbeitrag
brutto / Jahr 1.449,90
€
Die Empfehlung der
Verwaltung ist die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm-/Hagel und Einbruchdiebstahl
abzusichern.
Die
Elementarversicherung greift nur, sofern eine Rückstauklappe eingebaut ist.
Dies ist der Fall. Somit könnte die Gefahr „Elementar“, welche bei
Überschwemmung (Überflutung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder
durch Starkregen), Erdrutsch, Schneedruck, usw. eintritt, mit eingeschlossen
werden.
Es wird um Beratung
und Beschlussfassung gebeten, ob
1.
Bei der
Sachversicherung die Gefahrengruppe „Elementar“ mit eingeschlossen wird
2.
Eine
Maschinenversicherung abgeschlossen wird.
Der Vorsitzende stellte die 4 Varianten vor und schlug Variante 1 mit 500,00 € Selbstbeteiligung vor. Da das Gremium keine Einigung erzielen konnte, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Zur nächsten Sitzung soll der Versicherungsvertreter geladen werden und eine Beratung vornehmen. Zudem sollen andere Versicherungen und eine höhere Selbstbeteiligung angefragt werden.