Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Zweckverband „Wohnungsbau Landkreises Günzburg“ engagiert sich im kommunalen Wohnungsbau. Dazu wurde gemeinsam mit interessierten Landkreisgemeinden ein Zweckverband gegründet, um hierdurch Zugriff auf staatliche Fördermittel zu erlangen.

 

Zeitgleich wurden in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit Kommunen im Landkreis Günzburg geführt, die Interesse an der Mitgliedschaft in einem solchen Zweckverband haben. Der Gemeinderat wurde am Montag, 21.11.2022 in der nichtöffentlichen Sitzung über die Arbeit des Zweckverbandes „Wohnungsbau Landkreis Günzburg“ durch den Geschäftsstellenleiter Herrn Michael Lichtblau informiert.

 

Allen Projekten ist gemein, dass ein unmittelbarer Nutzen sowohl für die beteiligten Gemeinden als auch für den Landkreis Günzburg besteht.

 

Die Gründungsmitglieder sind:

 

-           Markt Burtenbach

-           Stadt Leipheim

-           Markt Offingen sowie

-           Landkreis Günzburg

 

Finanzierung

 

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine Einnahmen aus besonderen Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen (insbesondere Mieten) und seine sonstigen Einnahmen (insbesondere aus Fördermitteln) nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken (§ 14). Vom nicht gedeckten Umlagebedarf trägt der Landkreis wiederum 75%, die Kommunen 25%. In den ersten Jahren ist somit mit einer geringen finanziellen Belastung aus der Mitgliedschaft zu rechnen (Anlaufkosten, Geschäftsstelle).

 

Für den Beitritt sind zudem einmalig 0,05 EUR / Einwohner in den Verband einzubringen. Stichtag für den Beitritt der Gemeinde ist der 30.06.2020.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt den Beitritt zum Zweckverband Wohnungsbau Landkreis Günzburg auf der Basis der vorliegenden Zweckverbandssatzung.