Sitzung: 12.12.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0
Der Bauantrag wurde bereits in der letzten GR-Sitzung am 21.11.2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (TOP 6-GR-21-11-2022). Im Ergebnis wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt, da die Vorgaben der Abstandsflächensatzung nicht eingehalten wurden. Bauherr und Entwurfsverfasser haben sofort reagiert und legen nunmehr eine geänderte Planung vor. Das Gebäude bleibt das Gleiche, wurde aber so im Grundstück verschoben, dass die Abstandsflächen der gemeindlichen Satzung eingehalten werden können.
Zum Vergleich
Planungsstand: 21.11.2022
Planungsstand: 12.12.2022
Stellplatzsatzung:
Die Festsetzungen der
gemeindlichen Stellplatzsatzung sind eingehalten. Es werden lt. Planvorlage 20
Stellplätze errichtet.
Abstandsflächensatzung:
Die Festsetzungen der
gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten.
Der Gemeinderat war der
überwiegenden Ansicht, dass sich der große Baukörper nicht in die Gegend
einfügt und das gemeindliche Einvernehmen deshalb nicht erteilt werden kann.
Ferner sollten Sie Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung § 17 für das Maß der Bebauung für Dorfgebiete mit 0,6 für die GRZ und 1,2 für die GFZ als Obergrenze eingehalten werden.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Mehr-familienhauses mit 9 Wohnungen und oberirdischen Stellplätzen auf dem
Grundstück „Am Weiherberg 18“ das gemeindliche Einvernehmen nicht, da sich das
Bauvorhaben aufgrund seiner Größe nicht in die nähere Umgebung einfügt.