Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

Der Bauantrag wurde bereits in der letzten GR-Sitzung am 21.11.2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (TOP 6-GR-21-11-2022). Im Ergebnis wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt, da die Vorgaben der Abstandsflächensatzung nicht eingehalten wurden. Bauherr und Entwurfsverfasser haben sofort reagiert und legen nunmehr eine geänderte Planung vor. Das Gebäude bleibt das Gleiche, wurde aber so im Grundstück verschoben, dass die Abstandsflächen der gemeindlichen Satzung eingehalten werden können.  

 

 

Zum Vergleich

 

 

Planungsstand: 21.11.2022

 

 

 

 

Planungsstand: 12.12.2022

 

 

 

 

Stellplatzsatzung:

Die Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind eingehalten. Es werden lt. Planvorlage 20 Stellplätze errichtet.

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten.

 

Der Gemeinderat war der überwiegenden Ansicht, dass sich der große Baukörper nicht in die Gegend einfügt und das gemeindliche Einvernehmen deshalb nicht erteilt werden kann.

 

Ferner sollten Sie Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung § 17 für das Maß der Bebauung für Dorfgebiete mit 0,6 für die GRZ und 1,2 für die GFZ als Obergrenze eingehalten werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehr-familienhauses mit 9 Wohnungen und oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück „Am Weiherberg 18“ das gemeindliche Einvernehmen nicht, da sich das Bauvorhaben aufgrund seiner Größe nicht in die nähere Umgebung einfügt.