Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einschlägigen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Kötzer Straße" in Bubesheim. Es handelt sich um ein reines Gewerbegebiet (GE) ohne Abstufungen.

 

Bauordnungsrecht:

Das Bauvorhaben wurde genehmigt mit u.a. nachfolgenden Auflagen, (die nicht technischer Natur sind):

....

 

4. Für dieses Bauvorhaben sind mindestens 32 Kraftfahrzeugstellplätze erforderlich. Diese sind mit der Errichtung der

    mitgenehmigten Kfz-Stellplätze nachgewiesen.

 

8. Die Beschreibung der Werbeanlagen vom 17.06.2019 (umfasst insgesamt drei Seiten) erstellt durch die Firma Kling

    Consult GmbH, Krumbach ist Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

 

9. Die Schalltechnische Stellungnahme Verkehrslärm vom 28.06.2019 (eingegangen am 23.07.2019), erstellt durch die

    Firma Kling Consult GmbH, Krumbach ist Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

 

10. Immissionsschutzrechtiche Auflagen

 

11. Auflagen Fenster und Innenschallpegel

 

12. Auflagen der Autobahndirektion Südbayern

 

Befreiungen:

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Kötzer Straße" wird folgende Befreiung erteilt:

" die Überschreitung der Baugrenze mit dem Vordach um 5 m² "

 

 

Nachfolgende Änderungen werden mit dieser Tektur beantragt:

 

- 2-geschossige Ausführung des Technikbereiches

- Abtrennung Flur OG

- Änderung der Fensteranordnung

 

 

2-geschossige Ausführung des Technikbereiches:

Auf den Planzeichnungen wurden die Änderungen zeichnerisch dargestellt.

Das Büro- und Verwaltungsgebäude und das Firmengebäude bleibt in seinen Abmessungen unverändert. Nur der derzeit vorhandene Technikraum im EG soll ein 2. Geschoß erhalten. Das Obergeschoß bleibt 1:1 in den Außenmaßen der EG-Technikraumes. Es wird das gleiche Geschoss draufgesetzt, so dass am Ende die schon vorhandene Gebäudehöhe des Verwaltungsgebäudes von 7 m nicht überschritten wird. Der vorhandene Hallenanbau hat eine Höhe von 8 m.

 

Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes:

Der vorhandene erdgeschossige Technikraum befindet sich auf der Ostseite des Gebäudekomplexes. Im Osten ist auf diesem Grundstück keine Baugrenze. Die max. Traufhöhe für diesen Bereich beträgt 8 m. Die vorhandene Geschossfläche von 1.918,829 m² erhöht sich auf 1.954,182 m² und liegt damit aber noch im legalen Bereich mit 0,279. (erlaubt wären 1,4) Die Grundflächenzahl verändert sich durch diese Baumaßnahme nicht.

Da es sich bei dem Erweiterungsbau um einen Technikraum handelt, geht dieser nach Auffassung der Verwaltung nicht einher mit einem erhöhten Schallleistungspegel. 

 

Abtrennung Flur OG:

Bei der Abtrennung des Flures im OG handelt es sich um eine reine Brandschutzmaßnahme, die nicht nach außen wirkt.

 

Änderung der Fensteranordnung:

Durch diese Änderungen sind die vorhandenen Fenster entsprechend abzuändern. Hier muss nicht näher darauf eingegangen werden, da die Änderung von Fenstern und Türen und den dafür vorgesehenen Öffnungen verfahrensfrei

sind.

 

Ergebnis:

Nach Auffassung der Verwaltung wirkt der geplante Umbau im Verhältnis auf das Gesamtensemble nur untergeordnet.

Die Einhaltung der bisherigen und evtl. neueren Auflagen und technischen Hinweise wird vom Kreisbauamt im weiteren Baugenehmigungsverfahren geklärt und bei Bedarf in den neuen Baugenehmigungsbescheid mit aufgenommen werden.

 

Erschließung:

Das Baugrundstück ist baurechtlich voll erschlossen.

 

Wasser und Kanal:

Die vorliegende Tektur-Planung ändert nichts an der bestehenden Wasser- und Kanal-anbindung an die gemeindliche Versorgung. Diese ist vorhanden.

 

Stellplatzsatzung:

Der OG-Anbau ändert auch nichts an der vorzuhaltenden Anzahl an Kfz-Stellplätzen. Die gemeindliche Satzung ist ebenfalls eingehalten. Der Anbau löst keine Mehrung der Mitarbeiter, bzw. Besucherzahl aus.

 

Abstandsflächensatzung:

Auch die Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung bleiben mit diesem Umbau eingehalten.

 

Unterschriften:

Der Bauherr hat den Bauantrag unterschrieben.

Der Architekt (Dipl.-Ing. FH) hat den Antrag unterschrieben.

Die Nachbarn wurden bisher nicht beteiligt. Es liegt auch kein Auftrag zur Beteiligung vor.

 

Die Abstimmung erfolgt ohne Gemeinderat Oberauer.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt der Tektur zum Neubau einer Metallbauwerkstatt in Leichtbaukonstruktion mit Sozial- und Bürogebäude auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1920/2, Gemarkung Bubesheim, Am Riedweg 1, 89347 Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.