Sitzung: 12.12.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1
Bauplanungsrecht:
Das
Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einschlägigen
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Kötzer Straße" in Bubesheim. Es
handelt sich um ein reines Gewerbegebiet (GE) ohne Abstufungen.
Bauordnungsrecht:
Das Bauvorhaben
wurde genehmigt mit u.a. nachfolgenden Auflagen, (die nicht technischer Natur
sind):
....
4.
Für dieses Bauvorhaben sind mindestens 32 Kraftfahrzeugstellplätze
erforderlich. Diese sind mit der Errichtung der
mitgenehmigten Kfz-Stellplätze
nachgewiesen.
8.
Die Beschreibung der Werbeanlagen vom 17.06.2019 (umfasst insgesamt drei
Seiten) erstellt durch die Firma Kling
Consult GmbH, Krumbach ist Bestandteil der
Bauantragsunterlagen.
9.
Die Schalltechnische Stellungnahme Verkehrslärm vom 28.06.2019 (eingegangen am
23.07.2019), erstellt durch die
Firma Kling Consult GmbH, Krumbach ist
Bestandteil der Bauantragsunterlagen.
10.
Immissionsschutzrechtiche Auflagen
11.
Auflagen Fenster und Innenschallpegel
12.
Auflagen der Autobahndirektion Südbayern
Befreiungen:
Von
den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Kötzer Straße" wird
folgende Befreiung erteilt:
"
die Überschreitung der Baugrenze mit dem Vordach um 5 m² "
Nachfolgende
Änderungen werden mit dieser Tektur beantragt:
-
2-geschossige Ausführung des Technikbereiches
-
Abtrennung Flur OG
-
Änderung der Fensteranordnung
2-geschossige
Ausführung des Technikbereiches:
Auf
den Planzeichnungen wurden die Änderungen zeichnerisch dargestellt.
Das
Büro- und Verwaltungsgebäude und das Firmengebäude bleibt in seinen Abmessungen
unverändert. Nur der derzeit vorhandene Technikraum im EG soll ein 2. Geschoß
erhalten. Das Obergeschoß bleibt 1:1 in den Außenmaßen der EG-Technikraumes. Es
wird das gleiche Geschoss draufgesetzt, so dass am Ende die schon vorhandene
Gebäudehöhe des Verwaltungsgebäudes von 7 m nicht überschritten wird. Der
vorhandene Hallenanbau hat eine Höhe von 8 m.
Festsetzungen
des einschlägigen Bebauungsplanes:
Der
vorhandene erdgeschossige Technikraum befindet sich auf der Ostseite des
Gebäudekomplexes. Im Osten ist auf diesem Grundstück keine Baugrenze. Die max.
Traufhöhe für diesen Bereich beträgt 8 m. Die vorhandene Geschossfläche von
1.918,829 m² erhöht sich auf 1.954,182 m² und liegt damit aber noch im legalen
Bereich mit 0,279. (erlaubt wären 1,4) Die Grundflächenzahl verändert sich
durch diese Baumaßnahme nicht.
Da es
sich bei dem Erweiterungsbau um einen Technikraum handelt, geht dieser nach
Auffassung der Verwaltung nicht einher mit einem erhöhten Schallleistungspegel.
Abtrennung
Flur OG:
Bei
der Abtrennung des Flures im OG handelt es sich um eine reine
Brandschutzmaßnahme, die nicht nach außen wirkt.
Änderung
der Fensteranordnung:
Durch
diese Änderungen sind die vorhandenen Fenster entsprechend abzuändern. Hier
muss nicht näher darauf eingegangen werden, da die Änderung von Fenstern und
Türen und den dafür vorgesehenen Öffnungen verfahrensfrei
sind.
Ergebnis:
Nach Auffassung der Verwaltung wirkt der geplante
Umbau im Verhältnis auf das Gesamtensemble nur untergeordnet.
Die Einhaltung der bisherigen und evtl. neueren
Auflagen und technischen Hinweise wird vom Kreisbauamt im weiteren
Baugenehmigungsverfahren geklärt und bei Bedarf in den neuen
Baugenehmigungsbescheid mit aufgenommen werden.
Erschließung:
Das
Baugrundstück ist baurechtlich voll erschlossen.
Wasser
und Kanal:
Die vorliegende Tektur-Planung ändert nichts an der
bestehenden Wasser- und Kanal-anbindung an die gemeindliche Versorgung. Diese
ist vorhanden.
Stellplatzsatzung:
Der OG-Anbau ändert auch nichts an der vorzuhaltenden
Anzahl an Kfz-Stellplätzen. Die gemeindliche Satzung ist ebenfalls eingehalten.
Der Anbau löst keine Mehrung der Mitarbeiter, bzw. Besucherzahl aus.
Abstandsflächensatzung:
Auch die Festsetzungen der gemeindlichen
Abstandsflächensatzung bleiben mit diesem Umbau eingehalten.
Unterschriften:
Der
Bauherr hat den Bauantrag unterschrieben.
Der
Architekt (Dipl.-Ing. FH) hat den Antrag unterschrieben.
Die
Nachbarn wurden bisher nicht beteiligt. Es liegt auch kein Auftrag zur
Beteiligung vor.
Die
Abstimmung erfolgt ohne Gemeinderat Oberauer.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim erteilt der Tektur zum Neubau
einer Metallbauwerkstatt in Leichtbaukonstruktion mit Sozial- und Bürogebäude
auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1920/2, Gemarkung Bubesheim, Am Riedweg 1,
89347 Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.