Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kötz wurde am 10.08.2022 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 20.10.2022.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 6.627.360 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 10.350.138,03 EUR. Das ist eine Mehrung von 3.722.778,03 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2021 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 4.503.100 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 5.902.177,81 EUR. Das ist eine Mehrung von 1.399.077,81 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 3.524.506,98 EUR. Das Rechnungsergebnis (gem. §79 Abs. 3 Satz 2 KommHV) 2021 schließt mit einer Zuführung zur Rücklage in Höhe von 3.258.188,28 EUR ab.

 

Es wurden keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung durch den Ausschuss festgestellt.

 

Beim Beschlussvorschlag 2 ist die 1. Bürgermeisterin Frau Ertle wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. (Art. 36 Satz 2 GO)

 

Die Vorsitzende erteilte das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Werner Wöhrle. Dieser berichtete über eine ordentliche Kassenführung, die keinen Grund zur Beanstandung gegeben hat und dankte der Verwaltung, besonders Herrn Stolz, für die gute geleistete Arbeit. Auch von der Vorsitzenden wurde die vorbildliche Arbeit von Kämmerei und Kasse gelobt.


Beschluss 1:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2021 nach dem aufgestellten Ergebnis.

14-99-2022/KÄ einstimmig beschlossen

 

Nach der Abstimmung zum 1. Beschluss gab die Vorsitzende die Leitung und das Wort an den Zweiten Bürgermeister Uhl. Dieser stellte folgenden Beschluss zur Abstimmung.

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Kötz erteilt die Entlastung für das Jahr 2021.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.