Beschluss: einstimmig beschlossen

Prüfung Bauantrag:

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB.

 

Bauordnungsrecht:

Es handelt sich um die Erweiterung und Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Am Weiherberg 20“. Zusätzlich soll eine Wohneinheit inkl. 2 Dachgauben und ein Doppelcarport gebaut werden. Gemäß der vorgelegten Planung werden im KG ausschließlich nur Kellerräume und die Haustechnik sein. Im EG Wohnung 1 und im OG Wohnung 2. Das vorhandene Satteldach bleibt erhalten. Anbau, Carport und die Dachgauben wurden aufeinander abgestimmt. Bei den Dachgauben handelt es sich nicht um herkömmliche Gauben, die sich in der Dachfläche befinden, und allseitig von der Dachfläche umschlossen sind, sondern um Dacheinschnitte, die mit dem darunter liegenden Mauerwerk verbunden werden. (Zwerch-, Quergiebel oder Wiederkehr) Baurechtlich aber nur zweitrangig, da sich das Vorhaben nur in die Umgebungsbebauung einfügen muss und keine genau festgelegten Festsetzungen eines Bebauungsplanes einhalten muss. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung gegeben.

 

Erschließung:

Das Baugrundstück liegt an einer befahrbaren, öffentlichen Verkehrsfläche und ist somit in baurechtlichem Sinn erschlossen.

 

Wasser:

Das Grundstück verfügt bereits über einen Wasserhausanschluss. Dieser muss wegen dem Umbau nicht geändert werden.

 

Kanal:

Das Grundstück verfügt bereits über einen Kanalhausanschluss. Dieser muss wegen dem Bauvorhaben nicht geändert werden. Das anfallende Regenwasser wird in eine bestehende Sickergrube eingeleitet.

 

Stellplatzsatzung:

Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind für dieses Vorhaben insgesamt 4 Stellplätze notwendig.

Diese sind bei Bezugsfertigkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der vorgelegten Planung gelten diese als nachgewiesen.

 

Abstandsflächensatzung:

Die Vorgaben der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Bubesheim sind eingehalten.

 

Nachbarunterschriften:

Die Nachbarn wurden entsprechend vom Bauherrn beteiligt. 4 Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. 2 Nachbarn konnten nicht erreicht werden.  

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauantrag zur Erweiterung und Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit inkl. Neubau zweier Gauben und Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück „Am Weiherberg 20“ das gemeindliche Einvernehmen.