Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 220/0, Am Waldblick 2, Gemarkung Ebersbach ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und oberirdischen Stellplätzen errichten.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ostwertiger Ortsrand“.

 

Das Vorhaben hält alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, ebenso die örtlichen Vorschriften der Gemeinde Kötz (Stellplatz- und Abstandsflächensatzung). Daher haben die Bauherren das Vorhaben als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

 

Ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung kann in das Baugenehmigungsverfahren übergeleitet werden, wenn der Gemeinde das Vorhaben zu umfangreich ist, um alle Vorschriften rechtlich zu prüfen.

 

Da es sich bei dem Bauvorhaben um ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und den dazugehörigen Stellplätzen handelt, hat sich das Gremium darauf geeinigt, das Bauvorhaben ins Baugenehmigungsverfahren überzuleiten.

Somit erteilt die Gemeinde Kötz nun nur noch das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben. Die Genehmigung und Prüfung der Unterlagen unterliegen somit dem Landratsamt Günzburg.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 49/2022, Gemarkung Ebersbach das gemeindliche Einvernehmen.