Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 1

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 160/0, Kapuzinerweg 1, Gemarkung Ebersbach möchte eine Lagerhalle bauen.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.

 

Der Bauherr beabsichtigt, eine Lagerhalle für den landwirtschaftlichen Betrieb herzustellen.

 

Das Bauvorhaben löst gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz keine Stellplätze aus, da es sich rein um eine Lagerhalle für den landwirtschaftlichen Betrieb handelt.

 

Die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Kötz wurde angewandt.

 

Die Gemeinde Kötz erteilt zu diesem Bauvorhaben lediglich ihr Einvernehmen. Im vorliegenden Fall ist dies zu erteilen, da keine Ablehnungsgründe vorliegen. Die baurechtliche Genehmigung und die Prüfung der Unterlagen unterliegen dem Landratsamt Günzburg.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 48/2022, Gemarkung Ebersbach das gemeindliche Einvernehmen.