Sitzung: 27.10.2022 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeinderat der
Gemeinde Kammeltal hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 den Entwurf des
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost", Fassung
11.10.2022, mit den in dieser Sitzung nach Abwägung über die eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des BP vom 26.04.2022 beschlossenen Änderungen,
gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst gemäß Darstellung in
nachstehender Planzeichnung die Gesamtfläche der Grundstücke Fl. Nr. 683 und
683/4 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 679, 679/2 und 679/4, Gemarkung
Wettenhausen.
Die Gemeinde Kötz
wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt den
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“ der Gemeinde Kammeltal zur
Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.