Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost", Fassung 11.10.2022, mit den in dieser Sitzung nach Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des BP vom 26.04.2022 beschlossenen Änderungen, gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst gemäß Darstellung in nachstehender Planzeichnung die Gesamtfläche der Grundstücke Fl. Nr. 683 und 683/4 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 679, 679/2 und 679/4, Gemarkung Wettenhausen.

 

Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“ der Gemeinde Kammeltal zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.