Beschluss: einstimmig beschlossen

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB.

 

Bauordnungsrecht:

Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei. Es handelt sich um eine genehmigungsfreie Grenzgarage gem. Art. 6 ff. der Bayer. Bauordnung. Auf dem Grundstück steht bereits eine Garage (alter Baubestand aus den frühen 50er Jahren). Zu der Zeit gab es noch keine Garagen- und Stellplatzverordnung. So konnte das Gebäude ordnungsgemäß in einem Abstand von 2 m zur Straße erbaut werden. Nunmehr soll eine 2. Garage dazu gebaut werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Garagen- und Stallplatzverordnung Bayern müssen zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrslfächen mind. 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen könnten gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.  Würde der Bauherr die neue Garage mit einem Abstand von 3 m, wie im Lageplan dargestellt erbauen, könnte diese vollständig verfahrensfrei errichtet werden, da unter 50 m². Nun hat er den Wunsch geäußert, die neue Garage dem Baubestand anzugleichen und beantragt eine Verkürzung der Abstandsfläche von 3 m auf 2 m. Dazu bedarf es einer isolierten Abweichung.

Da es sich um eine Festsetzung der Garagen- und Stellplatzverordnung Bayern handelt, nimmt die Gemeinde in diesem Fall nur im Stellungnahmeverfahren nach § 36 BauGB teil. Versagungsgründe liegen nicht vor. Der Antrag ist zur Entscheidung dem Kreisbauamt vorzulegen.

 

Beantragte Abweichung:

Verkürzung der Stellfläche vor der Garage von 3 m auf 2 m.

 

Erschließung:

Die Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.

 

Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz:

Die Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind eingehalten.

 

Abstandsflächensatzung der Gemeinde Kötz:

Die Festsetzungen der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden eingehalten.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz erteilt zu dem Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 630/6, Gemarkung Kleinkötz, Waldsiedlung 10 das gemeindliche Einvernehmen.