Die Vorsitzende erläutert, dass zur Genehmigung der Niederschrift laut Kommentar zur Gemeindeordnung kein Beschluss notwendig ist. Das Gremium nimmt hiervon Kenntnis.

 

Nachdem keine Einwände zur Niederschrift vorgebracht wurden, gilt die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.07.2022 als genehmigt.