Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses wurde zuletzt am 01.10.2015 geändert.

 

Die Nutzungsgebühren sollen aus folgenden Gründen überdacht werden:

 

-       Höhere Hygieneanforderungen

-       Aufwand vor und nach der Vermietung (0,5 h bei Vergabe, 0,5 h bei Rücknahme, 2,5 h Reinigung

-       Enorme Steigerung von Strom – und Gaskosten

-       Keine Konkurrenz zur lokalen Gastronomie

-       Inflationsrate von über 7 %


Beschluss:

Die Nutzungsgebühren sollen laut beigefügter Tabelle wie folgt geändert werden:

 

Die Gebührenordnung zuletzt geändert am 01.10.2015 soll ab dem 01.01.2023 in Kraft treten.

 

Gebührenordnung gültig ab 01.01.2023

 

Ist Gebühr

Vorschlag

Beschluss

Gemeinnützige Veranstaltungen

 

 

 

1 x jährlich ist für ortsansässige Vereine die Anmietung gebührenfrei

0,00 €

 

 0,00 €

(hierzu zählen nur für Vereine mit e.V.) alle Vereine

 

 

 

 

 

 

 

Vereinsjubiläum (Festabend) oder 1. Vereinstag

50,00 €

Streichung

Streichen 

 

 

(da einmal kostenlos)

 

 

 

 

 

Tanz, Faschingsball, Weinfest usw.

150,00 €

200,00 €

 200,00 €

Familiennachmittag, Advents-, Weihnachtsfeier

150,00 €

150,00 €

 150,00 €

Vorkochen am Vortag

50,00 €

50,00 €

 50,00 €

Veranstaltungen Schule, KiGa, Jugendkapelle, Kinder, Senioren

0,00 €

0,00 €

 0,00 €

Mietgliederversammlung, Vortrag

25,00 €

30,00 €

 30,00 €

Proben Musik und Theater

0,00 €

0,00 €

 0,00 €

Theater, Konzert

150,00 €

150,00 €

 150,00 €

 

 

 

 

Private Veranstaltungen

 

 

 

Familienfeiern, Hochzeiten

200,00 €

300,00 €

 300,00 €

Vermietung Schützenstübble

 

 

 200,00 €

Gewerbliche Veranstaltungen

 

 

 

sonstige gewerbliche Veranstaltungen

nach Anfrage

??

 

Betriebsveranstaltungen

200,00 €

250,00 €

 300,00 €

Kurse (Nähkurs)

25,00 €

50,00 €

 50,00 €

sonstige Vermietungen

 

 

 

Nutzen des Festplatzes

 

100,00 €

 *

Nutzen des Vorplatzes Bürgerhaus

 

50,00 €

 50,00 €

Nutzen des 1. OG Rathaus

 

30,00 €

 **

WC-Bürgerhaus

 

80,00 €

 80,00 €

Kaution

 

Ist Kaution

Vorschlag

Beschluss

Gemeinnützige Veranstaltungen

 

 

 

1 x jährlich ist für ortsansässige Vereine die Anmietung gebührenfrei

200,00 €

200,00 €

 200,00 €

(hierzu zählen nur für Vereine) alle Vereine

 

 

 

 

 

 

 

Vereinsjubiläum (Festabend) oder 1. Vereinstag

200,00 €

Streichung

streichen

 

 

(da einmal kostenlos)

 

 

 

 

 

Tanz, Faschingsball, Weinfest usw.

400,00 €

400,00 €

400,00 € 

Familiennachmittag, Advents-, Weihnachtsfeier

300,00 €

300,00 €

300,00 € 

Vorkochen am Vortag

200,00 €

200,00 €

200,00 € 

Veranstaltungen Schule, KiGa, Jugendkapelle, Kinder, Senioren

0,00 €

0,00 €

0,00 € 

Mietgliederversammlung, Vortrag

200,00 €

200,00 €

200,00 € 

Proben Musik und Theater

0,00 €

0,00 €

0,00 € 

Theater, Konzert

400,00 €

400,00 €

400,00 € 

 

 

 

 

Private Veranstaltungen

 

 

 

Familienfeiern, Hochzeiten

400,00 €

400,00 €

500,00 € 

Vermietung Schützenstübble

 

 

250,00 € 

Gewerbliche Veranstaltungen

 

 

 

sonstige gewerbliche Veranstaltungen

 

400,00 €

400,00 € 

Betriebsveranstaltungen

200,00 €

250,00 €

250,00 € 

Kurse (Nähkurs)

25,00 €

50,00 €

50,00 € 

sonstige Vermietungen

 

 

 

Nutzen des Festplatzes

0,00 €

100,00 €

Nutzen des Vorplatzes Bürgerhaus

0,00 €

50,00 €

50,00 € 

Nutzen des 1. OG Rathaus

0

30,00 €

** 

WC-Bürgerhaus

 

80,00 €

80,00 € 

 

* Keine Vermietung an Privatpersonen

** Vermietung im Ermessen des Bürgermeisters

 

Eine Strafe für widerrechtliche Miete soll in Höhe von 1.000,00 € mit aufgenommen werden. (Evtl. ist die Kaution dann automatisch die Anzahlung)