Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Selina Ordosch erklärt ihren Rücktritt vom Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied. Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat dies, nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses, der Gemeinderat durch Beschluss förmlich und verbindlich festzustellen.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Rücktrittsschreiben von Frau Selina Ordosch vom 28.09.2022 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Niederlegung des Amts festgestellt wird.