Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9, Befangen: 0

Anlass der vorliegenden 4. Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung vor dem Hintergrund des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kötz dargestellt und werden durch die zeichnerische Darstellung festgelegt.

 

Abb. Übersichtslageplan 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach, Gemeinde Kötz (verkleinert, o. M.)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kötz mit integriertem Landschaftsplan in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach beschlossen.


Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach, Gemeinde Kötz mit Datum der Planfassung vom 11.10.2022 (mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen in die Planung eingearbeitet werden).

 

Der Vorentwurf wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.