Sitzung: 28.07.2016 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit § 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich in Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.
Auf Flur-Nummer 622/2 der Gemarkung Kleinkötz soll eine energetische Dachsanierung mit Errichtung einer Gaube und Erstellung einer Einliegerwohnung an einem bestehenden Einfamilienhaus entstehen.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Bauvorhaben 13/2016 das gemeindliche Einvernehmen.