Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit § 34 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch im Einklang (Es fügt sich in Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Auf Flur-Nummer 622/2 der Gemarkung Kleinkötz soll eine energetische Dachsanierung mit Errichtung einer Gaube und Erstellung einer Einliegerwohnung an einem bestehenden Einfamilienhaus entstehen.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben 13/2016 das gemeindliche Einvernehmen.