Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der GZ 4“.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:

 

´       GH = 10m; maximale Gebäudehöhe in Meter als Obergrenze bezogen auf die Oberkante der das Grundstück erschließenden Straße

 

Auf den Flur-Nummern 1532/1 und 1533/2 der Gemarkung Großkötz soll ein Neubau eines Bürogebäudes mit Verbindungsgang an das Bestandsgebäude entstehen.

 

Die Bauherren haben folgende Befreiungen / Abweichungen beantragt:

 

´       Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe um 40cm

 

Die Begründung für die beantragte Befreiung / Abweichung lautet:

 

„Bei dem vorliegenden Bauvorhaben beantragen wir eine Befreiung der im B-Plan Nr. 8459 festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 10m bezogen auf die Oberkante der das Grundstück erschließenden Straße.

 

Die Oberkante der das Grundstück erschließenden Straße und gleichzeitig der Bezugspunkt für die Gebäudehöhe an der Straße beträgt 480,06 üNN.

 

Bezogen auf dieses Höhenniveau der Straße beträgt die Überschreitung der Gebäudehöhe tatsächlich nur 40cm, da die OK Gelände am Gebäude 60cm niedriger liegt, nämlich auf 479,48 üNN.

 

Die Überschreitung ergibt sich aufgrund des Einbaus eines Hohlraumbodens, sowie der lichten gebäudetechnisch notwendigen Raumhöhe von 3m über alle 3 Geschosse.

 

Die ist städtebaulich vertretbar und die nachbarschaftlichen Interessen sind weiterhin gewahrt.“

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben 14/2016 das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan wird stattgegeben.