Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ulmer Weg“ (19.01.1996).

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:

 

´       maximale Kniestockhöhe von 0,75m

´       Dachdeckungsmaterialien sind in naturroten Farbtönen zu verwenden

´       die Firstrichtung auf dem Flur-Stück 1056/6 ist in Richtung Nord-West festgelegt

 

Auf der Flur-Nummer 1056/6 der Gemarkung Großkötz soll ein Wohnhaus mit Doppelgarage entstehen.

 

Die Bauherren haben folgende Befreiungen / Abweichungen beantragt:

 

´       Firstrichtung um 90° gedreht

´       Kniestockhöhe 1,147m anstatt 0,75m

´       Dachfarbe granit anstatt naturrot

 

Die Begründung für die beantrage Befreiung / Abweichung lautet:

 

„Die Firstrichtung soll aufgrund der Südseite und der geplanten Solaranlage gedreht werden.

Das Haus ist ein Allkauf-Fertighaus, welches mit einer Standarddachneigung von 38° und 1m Kniestock bis OK Pfette angeboten wird. Auf Grund der Nachbarbebauung, welche 2-geschossig ist, halten wir dies städtebaulich für vertretbar. Die Bauherrschaft hat anthrazitfarbene Fenster und, um ein einheitliches Gesamtbild zu erhalten, wünschen sie granitfarbene Dachziegel.

Auch das zuletzt gebaute Haus wurde mit höherem Kniestock und anderer Dachfarbe gebaut.“


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben 15/2016 das gemeindliche Einvernehmen.

Die beantragten Befreiungen / Abweichungen werden erteilt.