Sitzung: 26.09.2022 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0
Die Liegenschaften der Gemeinde Bubesheim werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig ab dem 01.01.2018 bis 31.12.2020 beliefert, welche unter den damals gültigen Marktbedingungen vereinbart wurde. Der Vertrag endet zum 31.12.2022
Die LEW hat mit Schreiben vom 29.07.2022 einen neuen kommunalen Energieliefervertrag angekündigt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist eine kurze Angebotsannahme notwendig. Die LEW legte das Angebot am 19.09.2022 vor. Eine Annahme musste bis zum 23.09. erfolgen. Eine Verlängerung der Annahmefrist ist nach mehrmaliger Rücksprache mit der LEW nicht möglich. Trotz des kurzen Zeitfensters wurde ein Vergleichsangeboten der SWU angefordert. Dieses lag bis zum Ende der Annahmefrist und bis zum Ladungstag nicht vor. Der Vorsitzende musste deshalb aus Dringlichkeitsgründen den Vertragsabschluss vollziehen. Der Vertrag endet zum 31.12.2024
Folgende Konditionen werden angeboten:
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01.01.2021 –
31.12.2022 |
Neu ab 01.01.2023 |
Kleinanlagen-Standardlastprofil |
4,98 Cent/kWh, |
26,20 Cent/kWh |
Straßenbeleuchtungsanlagen |
4,50 Cent/kWh, |
25,90 Cent/kWh |
Elektroheizungs-
und Wärmestromanlagen |
4,95
Cent/kWh |
26,15
Cent/kWh |
zzgl.
Grundpreis |
35,00
€/Jahr und Lieferstelle |
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Der Vorsitzende schlug im Hinblick auf die Energiekrise vor, über eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung zu entscheiden. Nach seinem Vorschlag sollen alle Laternen außer an der Günzburger Straße, Kötzer Straße, Leipheimer Straße und Weißenhorner Straße in der Zeit zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr abgeschaltet werden.
Zweiter Bürgermeister Finkel bat darum zu messen, wieviel Strom durch diese Maßnahme eingespart wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim genehmigt den Abschluss des
kommunalen Energieliefervertrag für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024.
10-67-2022/BGM einstimmig
beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim entscheidet, im Hinblick auf
die Energiekrise zum nächstmöglichen Zeitraum die Straßenbeleuchtung im
Gemeindegebiet (mit Ausnahme von Günzburger Straße, Leipheimer Straße,
Weißenhorner Straße und Kötzer Straße) in der Zeit von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr
abzuschaltern.