Sitzung: 13.09.2022 Gemeinderat Kötz
Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall kann einer nationalen Katastrophe
gleich kommen. Es ist daher die Aufgabe aller zuständigen
Behörden im Land sowie der Kommunen, sich in geeigneter Art und Weise hierauf
vorzubereiten. Der
Katastrophenschutz des Landkreises wird die Gemeinden erst Mitte September entsprechend informieren und
briefen.
Bereits im
Jahr 2015 wurde seitens des Landratsamtes eine Checkliste für das Thema Stromausfall versendet.
Grundsätzlich
gilt, dass die Bevölkerung aufgerufen ist, Eigenvorsorge zu betreiben. Leider
gibt es vom Land Bayern noch keine Handlungsempfehlung. Das Land Baden-Württemberg hat eine
Handlungsempfehlung veröffentlicht (siehe Anlage).
Bei einem
langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall kann aufgrund der enormen
Anforderungen und der nur begrenzt vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen
keine umfassende staatliche Fürsorge betrieben werden. Deshalb müssen sich
sowohl die Bevölkerung als auch Betriebe eigenverantwortlich auf derartige
Ereignisse vorbereiten.
Das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für diese
Szenarien Ratgeber und Checklisten erstellt. Die Broschüre „Ratgeber für
Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ wurde vom BBK
veröffentlicht und steht kostenlos zur Verfügung. Über das Internet kann diese
Broschüre eingesehen, als PDF-Dokument heruntergeladen und als gedruckte
Broschüre bestellt werden.
(http://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html).
Nach
intensiven Gesprächen wurde entschieden, die 2 Feuerwehrhäuser als Anlaufstelle
im Katastrophenfall anzugeben. Über Stromaggregate ist die Beleuchtung der
Häuser sichergestellt. Weitere Vorbereitungsarbeiten sind nicht angedacht.
Der Gemeinderat
befürwortet ebenfalls die Beschaffung von 2 Notstromaggregaten, um bei einem
flächendeckenden Stromausfall für die Bevölkerung eine Anlaufstelle an den
beiden Feuerwehrgerätehäusern in Großkötz und Kleinkötz anbieten zu können. In
diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob im Gemeindegebiet ein
Defibrillator stationiert werden kann. Der bisher in der Günzhalle
positionierte Defibrillator, hat vor einigen Jahren keine Zulassung mehr
erhalten. Ebenfalls könnte bei der Firma AL-KO nachgefragt werden, ob eventuell
ein Defibrillator vorhanden ist.
Das Gremium nimmt
vom Sachverhalt Kenntnis.