Ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall kann einer nationalen Katastrophe gleich kommen. Es ist daher die Aufgabe aller zuständigen Behörden im Land sowie der Kommunen, sich in geeigneter Art und Weise hierauf vorzubereiten. Der Katastrophenschutz des Landkreises wird die Gemeinden erst Mitte  September entsprechend informieren und briefen.

 

Bereits im Jahr 2015 wurde seitens des Landratsamtes eine Checkliste für das  Thema Stromausfall versendet.

Grundsätzlich gilt, dass die Bevölkerung aufgerufen ist, Eigenvorsorge zu betreiben. Leider gibt es vom Land Bayern noch keine Handlungsempfehlung. Das  Land Baden-Württemberg hat eine Handlungsempfehlung veröffentlicht (siehe Anlage).

 

Bei einem langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall kann aufgrund der enormen Anforderungen und der nur begrenzt vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen keine umfassende staatliche Fürsorge betrieben werden. Deshalb müssen sich sowohl die Bevölkerung als auch Betriebe eigenverantwortlich auf derartige Ereignisse vorbereiten.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für diese Szenarien Ratgeber und Checklisten erstellt. Die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ wurde vom BBK veröffentlicht und steht kostenlos zur Verfügung. Über das Internet kann diese Broschüre eingesehen, als PDF-Dokument heruntergeladen und als gedruckte Broschüre bestellt werden.

(http://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html).

 

Nach intensiven Gesprächen wurde entschieden, die 2 Feuerwehrhäuser als Anlaufstelle im Katastrophenfall anzugeben. Über Stromaggregate ist die Beleuchtung der Häuser sichergestellt. Weitere Vorbereitungsarbeiten sind nicht angedacht.

 

Der Gemeinderat befürwortet ebenfalls die Beschaffung von 2 Notstromaggregaten, um bei einem flächendeckenden Stromausfall für die Bevölkerung eine Anlaufstelle an den beiden Feuerwehrgerätehäusern in Großkötz und Kleinkötz anbieten zu können. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob im Gemeindegebiet ein Defibrillator stationiert werden kann. Der bisher in der Günzhalle positionierte Defibrillator, hat vor einigen Jahren keine Zulassung mehr erhalten. Ebenfalls könnte bei der Firma AL-KO nachgefragt werden, ob eventuell ein Defibrillator vorhanden ist.

 

 

Das Gremium nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.