Sitzung: 13.09.2022 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Liegenschaften der Gemeinde Kötz werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig seit dem 01.01.2018 beliefert. Für den Zeitraum 2020 – 2022 wurden die Konditionen an die damals gültigen Marktbedingungen angepasst. Der Vertrag endet zum 31.12.2022.
Die LEW bietet nun wiederum einen angepassten Liefervertrag für den Zeitraum 2023 – 2024.
Folgende Konditionen werden angeboten:
|
01.01.2021 –
31.12.2022 |
Neu ab 01.01.2023 |
Kleinanlagen-Standardlastprofil |
4,98 Cent/kWh, |
26,20 Cent/kWh |
Straßenbeleuchtungsanlagen |
4,50 Cent/kWh, |
25,90 Cent/kWh |
Elektroheizungs-
und Wärmestromanlagen |
4,95 Cent/kWh |
26,15 Cent/kWh |
zzgl. Grundpreis |
35,00 €/Jahr und
Lieferstelle |
35,00 €/Jahr und
Lieferstelle |
Für die Gemeinde Kötz sind folgende Tarife maßgebend:
- Kleinanlagen Standardlastprofil
- Straßenbeleuchtung
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz beschließt den Abschluss des
kommunalen Energieliefervertrages zu den angebotenen Konditionen ab dem
01.01.2023. Der Vertrag gilt bis zum 31.12.2024. Die Vorsitzende wird
ermächtigt, den kommunalen Energieliefervertrag abzuschließen.