Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung am 26.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“ in der Fassung vom 26.04.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Veranlassung

Ein vielfältig aufgestelltes, regional ansässiges Unternehmen aus dem Bauwesen ist auf der dringenden Suche nach einem neuen Gewerbestandort mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, einen Bebauungsplan im Bereich der im rechtsgültigen FNP der Gemeinde im Osten von Wettenhausen enhaltenen Gewerbeflächen aufzustellen. Der bisherige Standort des Betriebes in einem Nachbarort muss wegen Ablauf des Mietvertrages aufgelöst werden. Das Unternehmen bietet in seinen Fachabteilungen rd. 40 qualifizierte Arbeitsplätze für Maurer, Zimmerer, Holzbau, Innenausbau und Trockenbau, Maler, Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik, Fliesen und Bodenbeläge, Elektroinstallation sowie Bauwerksabdichtung und -sanierung.

Für den engeren Wirtschaftsraum und die strukturelle Entwicklung der Gemeinde Kammeltal ist es wichtig diese Arbeitsplätze im Nahbereich zu sichern und zu erhalten und dem Betrieb eine Ansiedlungsmöglichkeit in der Gemeinde zu bieten. Die Bauwerber sind in der Gemeinde ortsansässig, die erforderlichen Grundstücke sind im Eigentum der Bauwerber und damit verfügbar.

Die Gemeinde Kammeltal selbst hat im gesamten Gemeindegebiet keine anderweitigen verfügbaren gewerblichen Bauflächen um der dringenden Nachfrage des Bauwerbers nach Gewerbebauland nachkommen zu können.

Die intensive Suche nach geeigneten alternativen Standorten im Gemeindegebiet blieb ergebnislos. Als einzig verfügbare Fläche für den Gewerbegebiet bietet sich der vorliegend überplante Bereich im Osten des OT Wettenhausen an. Die Fläche ist topographisch geeignet und im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet mit beschränkten Emissionen ausgewiesen. Sie liegt sehr verkehrsgünstig benachbart zum Knotenpunkt (Kreisverkehr) der St2024 mit der Kreisstraße GZ17 und kann flächensparend mit geringem Aufwand über die südlich vorbeiführende GZ17 (Dossenberger Str.) erschlossen werden.

Westlich des Plangebiets schließt bereits gewerbliche Nutzung an. Der Gemeinderat beschloss deshalb zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur der Gemeinde und des örtlichen Arbeitsplatzangebotes, entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet mit beschränkten Emissionen.

Die Flächenausweisung dient der Erhaltung und Existenzsicherung des Gewerbebetriebes sowie der Strukturverbesserung der Gemeinde durch Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes und damit auch der Zukunftssicherung der Gemeinde (Vermeidung von Abwanderung und einer negativen demografischen Entwicklung).

 

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Der Bebauungsplan wurde aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt.

Mit Beschluss vom 23.02.2021 entschied der Gemeinderat zur Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Gemeinde sowie Sicherung und Erhalt der Vielfalt des örtlichen Arbeitsplatzangebotes, für den Bereich Fl.Nr. 683/4 und 683, nördlich der Dossenberger Straße (KrGZ17), einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet mit beschränkten Emissionen aufzustellen.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“.

Die Grundstücke sind verfügbar und befinden sich im Eigentum des Bauwerbers. Für die Realisierung des Vorhabens wurde zwischen Bauwerber und der Gemeinde Kammeltal ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Die westlich an das Plangebiet anschließende, bereits bebaute Siedlungsfläche, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen, die zum Teil noch unbebauten Flächen südlich der Kreisstraße als Mischgebiet. Nach Norden und Osten enthält der Flächennutzungsplan großzügige Grünbereiche zur Ortsrandeingrünung.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“ der Gemeinde Kammeltal zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.