Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz hat mit Beschluss Nr. 02-52-2021/KÄ vom 2.2.2021 das Büro Kubus – Kommunalberatung und Service GmbH mit der Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Abwasserentsorgung beauftragt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.10.2021 wurde bereits der kalkulatorische Zinssatz mit 2,5 % beschlossen. (Der kalk. Zinssatz ist seit 2014, 2,5 %)

 

Herstellungsbeitrag

Die Herstellungsbeiträge zur Abwasserentsorgung gelten wie bisher weiter.

Zur Information:          Grundstücksfläche     0,76 EUR/m²

                                    Geschossfläche          8,79 EUR/m²

 

 

Abwassergebühr

Die Nachkalkulation für die Jahre 2018-2021 ergibt für die Gebühr eine Überdeckung. Für den gesamten Zeitraum 2018-2021 beträgt die Überdeckung beim Schmutzwasser 160.011,15 EUR.

Die Überdeckung ist im neuen Kalkulationszeitraum 2022-2025 zu verteilen. Eine Erhöhung der Grundgebühr ist nicht vorgesehen (bisher 24 EUR und 60 EUR)

Der durchschnittliche Einleitungsgebührensatz für Schmutzwasser wurde in Höhe von 2,09 EUR/m³ ermittelt (bisher 2,12 EUR/m³).

 

 

Niederschlagsgebühr

Bei der Niederschlagswassergebühr wurde für den Kalkulationszeitraum 2018-2021 eine Überdeckung in Höhe von 49.184,49 EUR ermittelt. Diese Überdeckung ist in den kommenden Kalkulationszeitraum 2022-2025 einzuarbeiten.

Die Niederschlagswassergebühr wird für den Zeitraum 2022-2025 auf 0,15 EUR/m² errechnet.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt von der vorgelegten Kalkulation Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die errechnete Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,09 EUR/m³ und die errechnete Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,15 EUR/m² für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 festzusetzen.