Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Kötz wurde am 21.09.2021 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 24.02.2022.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2020 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 6.725.960 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 6.870.706,06 EUR. Das ist eine Mehrung von 144.746,06 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2020 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 4.969.000 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 2.655.492,99 EUR. Das ist eine Minderung von 2.313.507,01 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 912.695,19 EUR. Das Rechnungsergebnis (gem. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV) 2020 schließt mit einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 507.604,62 EUR ab.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

-       Bestandsverzeichnis nicht aktuell geführt.

 

Zurzeit findet die Inventarisierung und die Grundlagenerhebung statt. Geplant ist, für 2023 mit dem Anlageverzeichnis bzw. Bestandsverzeichnis zu beginnen. Bis 2010 wurde das Bestandsverzeichnis geführt, allerdings nicht in digitaler Form.

 

-       Auf der HHSt. 0.8559.1311 wurden bisher immer Bruttobuchungen gebucht, d.h. von den Erträgen aus dem Verkauf von Holzerzeugnissen wurden die Kosten für die Holzarbeiten durch die Forstbetriebsgemeinschaft abgezogen. Ab 2021 werden keine Bruttobuchungen vorgenommen, sondern die Buchungen werden nach Einnahmen und Ausgaben getrennt gebucht.

 

Es lagen keine weiteren Beanstandungen vor.

 

 

Beim Beschlussvorschlag 2 ist die 1. Bürgermeisterin Frau Ertle wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. (Art. 36 Satz 2 GO).


Beschluss 1:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2020 nach dem aufgestellten Ergebnis.

08-54-2022/KÄ einstimmig beschlossen 

 

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat Kötz erteilt ohne die Vorsitzende die Entlastung für das Jahr 2020.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.