Das Bürgerhaus wird nur an Bubesheimer Bürger vermietet. Es soll sichergestellt werden, dass der Mieter die Räume für sich selbst in Anspruch nimmt. Nachdem diese Regelung immer wieder missachtet wird, soll der Vertrag entsprechend abgeändert werden. Bei Zuwiderhandlung wird die doppelte Kaution als Strafe festgesetzt. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten um dem Gremium vorlegen.