Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0

Das Landratsamt Günzburg bittet mit Schreiben vom 27.04.2006 um Stellungnahme zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz.

Der Gemeinderat Bubesheim hat bereits in seiner Sitzung vom 06.06.2016 hierzu beraten. Es sollte abgeklärt werden, ob durch den Brunnen die örtliche Trinkwasserversorgung beeinträchtigt wird.

Der Brunnen fördert in einer Tiefe von ca. 12 m, der Tiefbrunnen der örtlichen Trinkwasserversorgung bei ca 60 m. Somit wird Wasser aus unterschiedlichen Schichten gefördert. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sollte allerdings hierzu eine fachliche Aussage vom zuständigen Sachverständigen (WWA) erfolgen. Diese wird von Amtswegen nach der gemeindlichen Stellungnahme erfolgen.

 

Die Verwaltung soll beim Landratsamt alle genehmigten gewerblichen Brunnen im Gemeindegebiet anfragen.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der wasserrechtlichen Erlaubnis unter der Bedingung, dass die örtliche Trinkwasserversorgung durch die Zutageförderung des Grundwassers aus dem Brunnen auf dem Grundstück Flur-Nr. 988 der Gemarkung Bubesheim, nicht beeinträchtigt wird.