In der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2016 wurde der Heckenrückschnitt in Bubesheim bemängelt.

 

Das Verfahren der Verwaltung sieht wie folgt aus:

 

Nach Bekanntwerden einer überhängenden Hecke wird der Grundstückseigentümer, nach nochmaliger Prüfung, angeschrieben. Im Schreiben wird er zum Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze aufgefordert (unter Fristsetzung von ca. 3 – 4 Wochen).

 

Nach Ablauf der Frist wird überprüft, ob die Maßnahme durchgeführt wurde.

Ist dies nicht erfolgt, wird die Ersatzvornahme angedroht.

 

Das Zurückschneiden darf im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September nur aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen, da hier die Schonfrist / das Verbot für das Zurückschneiden von lebenden Gewächsen (u.a. Hecken) besteht.

 

Bürgermeister Sauter wird der Verwaltung eine Liste der zurückzuschneidenden Hecken vorlegen. Die Verwaltung wird dann wie oben beschrieben, die Eigentümer unter Fristsetzung anschreiben. Gemeinderat Laub versicherte, dass die Hecke am Friedhof zeitnah zurückgeschnitten wird.