Sitzung: 09.11.2021 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Staatliche
Bauamt Krumbach, hat für das oben genannte Bauvorhaben das
Planfeststellungsverfahren beantragt.
1.
Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt die Verlegung der Kreisstraße
GZ 5 auf einer Länge von 2050 m. Die Planung sieht vor, dass die
Kreisstraße GZ 5 östlich der Bahnstrecke Mindelheim Günzburg in Kleinkötz
nach Norden verlegt wird. Die Maßnahme umfasst im südlichen Bereich auf einer
Länge von ca. 550 m im Gewerbegebiet Kleinkötz und im nördlichen Bereich
auf ca. 500 m im Gewerbegebiet Deffingen den Bestandsausbau des
vorhandenen kommunalen Straßennetzes. Im mittleren Teil ist vom nördlichen Ende
der „Industriestraße“ in Kleinkötz bis zum westlichen Ende der
Alois-Mengele-Straße in Günzburg – Deffingen ein Straßenneubau auf einer Länge
von 1 km vorgesehen. Durch die Verlegung der Straße wird künftig das
Gewerbegebiet Deffingen der Stadt Günzburg direkt an die GZ 5 angebunden
und die beiden Gewerbegebiete von Kleinkötz und Deffingen durch eine kürzere
Streckenführung direkt miteinander verbunden.
Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur
und Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und
landschaftspflegerische Maßnahmen
vorgesehen.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und
landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen
werden Grundstücke in den Gemarkungen Kleinkötz und Deffingen beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen und Umstufungen von
öffentlichen Straßen.
- Für das Vorhaben besteht keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß
§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder
Art. 37 BayStrWG.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Planfeststellung
Kenntnis. Mit der Planung besteht Einverständnis. Einwende werden nicht
erhoben.