Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Staatliche Bauamt Krumbach, hat für das oben genannte Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt.

1.    Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt die Verlegung der Kreisstraße GZ 5 auf einer Länge von 2050 m. Die Planung sieht vor, dass die Kreisstraße GZ 5 östlich der Bahnstrecke Mindelheim Günzburg in Kleinkötz nach Norden verlegt wird. Die Maßnahme umfasst im südlichen Bereich auf einer Länge von ca. 550 m im Gewerbegebiet Kleinkötz und im nördlichen Bereich auf ca. 500 m im Gewerbegebiet Deffingen den Bestandsausbau des vorhandenen kommunalen Straßennetzes. Im mittleren Teil ist vom nördlichen Ende der „Industriestraße“ in Kleinkötz bis zum westlichen Ende der Alois-Mengele-Straße in Günzburg – Deffingen ein Straßenneubau auf einer Länge von 1 km vorgesehen. Durch die Verlegung der Straße wird künftig das Gewerbegebiet Deffingen der Stadt Günzburg direkt an die GZ 5 angebunden und die beiden Gewerbegebiete von Kleinkötz und Deffingen durch eine kürzere Streckenführung direkt miteinander verbunden.           

Zum Ausgleich dieses Eingriffs in Natur und Landschaft sind entsprechende naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.  

Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kleinkötz und Deffingen beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen und Umstufungen von öffentlichen Straßen.

  1. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder Art. 37 BayStrWG.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von der Planfeststellung Kenntnis. Mit der Planung besteht Einverständnis. Einwende werden nicht erhoben.