Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung statt findenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

 

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

 

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten können, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel, z. B. „ich versichere“, „ich beteuere“, einzuleiten. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

 

Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an Ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

 

Folgende Gemeinderatsmitglieder sind zu vereidigen: Oberauer, Laub, Mayer, Radinger.


Ohne Beschluss