Sitzung: 14.06.2016 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Der Bay.
Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen einer Normenkontrollklage den § 17 Abs. 2
Satz 1 der Muster-EWS für nichtig erklärt. Bei der EWS der Gemeinde Kötz vom
04.12.2013 wurde die Mustersatzung zu Grunde gelegt.
Das Bay.
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr empfiehlt, die Worte „auf
Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen. Der § 17 Abs. 2 Satz 1 ist
folgendermaßen zu ändern:
„Die Gemeinde kann
eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.“
Eine Änderungssatzung
ist zu erlassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz
erlässt die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung, wie vorgelegt.