Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Jeder Gemeinderat hat sich zu Anfang seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung zu geben (Art. 45 GO). Hierzu gibt es Muster des Bayerischen Gemeindetages. Die Mustergeschäftsordnung wurde auf die Belange der Gemeinde Bubesheim angepasst und ist als Anlage beigefügt.

 

Noch zu regelnde Dinge wurden rot gekennzeichnet. Diese wurden von Frau Müller von der Verwaltung erklärt:

 

§2 Nr. 9 und 10:

Diese wurden neu mit aufgenommen.

 

Nr. 20 und 21:

Künftig entscheidet der Gemeinderat für die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung bzw. Einstellung und Höhergruppierung der Beschäftigten und Beamten ab einer Besoldungsgruppe A9 bzw. ab einer Entgeltgruppe von 9.

 

Nr. 28

Wurde neu mit aufgenommen.

 

§3 Abs. 3

Der Gemeinderat richtet folgende Referate ein:

1.    Verkehrswesen

Herr Häußler

 

2.    Jugend, Kultur, Freizeit und Senioren

Frau Radinger, Herr Oberauer und Frau Edelmann

 

§3 Abs. 5

Hier wurde Satz 2 wie folgt aus der Mustergeschäftsordnung übernommen:

Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsichtnahme in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.

 

§4

Wurde neu mit aufgenommen.

 

§6 Abs. 1 Satz 2

Die Sitze werden nun nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt (vorher war das D“Hondtsche Verfahren geregelt).

 

§7 Abs. 2:

Hier wurde der Waldausschuss mit seinem nachstehenden Aufgabenbereich aufgenommen.

 

§8 Abs. 3 Nr. 1 Bau-Umweltausschuss:

Hier wurde dem Bau-Umweltausschuss unter b) eine Wertgrenze von 5.000,00 €, wie dem 1. Bürgermeister zugestanden.

 

§12

Hierin wurden die Angelegenheiten die finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben auf einen Betrag von 5.000,00 € bzw. die nachfolgenden Auswirkungen hinsichtlich Erlass, Niederschlagung, Stundung, Aussetzung der Vollziehung von Abgaben an den Vorschlag der Mustergeschäftsordnung vom Bay. Gemeindetages angepasst.

 

§16 Abs. 2

Der weitere Stellvertreter aus den Reihen des Gemeinderates bleibt Hans-Peter Häußler.

 

§20 Abs. 2 Satz 3

Dieser Satz wurde neu mitaufgenommen und lautet wie folgt:

Ton- und Bildaufnahmen jederart bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des Gemeinderates; sie sind auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen. Ton- und Bildaufnahmen von Gemeindebediensteten und sonstigen Sitzungsteilnehmern sind nur mit deren Einwilligung zulässig.

 

§ 24

Hierbei handelt es sich um das neue Ratsinformationssystem. Hinsichtlich Absatz 4 wurde die Ladungsfrist auf 4 Tage festgelegt.

 

§25 Abs. 1

Hinsichtlich der Einreichung von Anträgen sollen spätestens bis zum 5. Tage vor der Sitzung beim 1. Bürgermeister eingereicht werden.

 


Der vorliegenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bubesheim wird zugestimmt.