Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Bei der derzeit wirksamen Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS der Gemeinde Kötz (BGS-EWS) vom 04.12.2013 wurde im § 10 Abs. 2 auf eine Abzugsbegrenzung verwiesen. Der Absatz 4 wurde jedoch nicht in der Satzung aufgenommen.

 

In dem beiliegenden Entwurf wurde der fehlende Absatz gemäß der Muster-BGS/EWS vom 20.05.2008 aufgenommen. Die Änderungen wurden rot hervorgehoben.

 

Die Satzung wird neu erlassen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS), wie vorgelegt.